Das Stromjahr 2026 auf einen Blick

Das EKZ-Stromjahr 2026 bringt tiefere Tarife, transparente Rechnungen und moderne Tarifoptionen. Dazu kommen lokale Elektrizitätsgemeinschaften sowie attraktive Förderungen für E-Mobilität, Wärme und Haushaltsgeräte. Das sollten EKZ-Kundinnen und -Kunden wissen.

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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) 

Strom gemeinsam nutzen 

Mit der Annahme des Stromgesetzes ist es seit dem 1. Januar 2026 möglich, eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu gründen. Ab sofort kann lokal erzeugter Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde verkauft werden. Dazu schliessen sich Solarstromproduzentinnen, Speicherbetreiber und Stromverbraucherinnen zusammen.  

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Tarife und Tarifmodelle 2026 

Tarife tiefer und neu ausgewiesen 

EKZ senkt die Stromtarife im Jahr 2026 im Schnitt um 11 Prozent und gehört damit zu den günstigsten Energieversorgern der Schweiz. Ein durchschnittlicher Dreipersonenhaushalt spart rund 90 Franken pro Jahr. Neu wird auf der Stromrechnung ein separater Messtarif ausgewiesen, der die Kosten für die Messung des Stroms inklusive Ablesung und Datenverarbeitung deckt. Dadurch wird der Grundtarif reduziert. Zusätzlich erscheint neu ein Zuschlag der Netzbetreiberin Swissgrid, der den Ausbau des Stromnetzes sowie Unterstützungsleistungen für die Stahl- und Aluminiumindustrie finanziert. 

Saisonal angepasster Einheitstarif 

Bereits im Jahr 2024 hatte EKZ einen Einheitstarif für die Netznutzung eingeführt. Ab 2026 fällt der Hoch- und Niedertarif auch beim Energietarif weg und wird durch einen Einheitstarif mit saisonaler Differenzierung ersetzt. Dadurch spiegeln die Tarife die Kosten der Stromproduktion und den Strombedarf besser wider, wobei Strom in sonnenreichen Monaten günstiger ist. Der neue Energie-Einheitstarif liegt in allen Quartalen unter dem bisherigen Niedertarif, wodurch alle Kundinnen und Kunden von einer Tarifreduktion profitieren.  

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Dynamischer Tarif für flexible Stromverbraucher 

Ab 2026 bietet EKZ zudem einen dynamischen Wahltarif für Netznutzung und Energiebezug an. Kundinnen und Kunden mit flexiblen Stromverbrauchern (wie zum Beispiel Wärmepumpen, E-Autos oder Boiler) können ihre Kosten optimieren, indem sie Strom dann nutzen, wenn die Tarife günstig sind. So können sie Geld sparen und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes leisten. 

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Rückliefertarife für PV-Anlagen neu geregelt 

Ab 2026 wird die Vergütung für Solarstrom gemäss dem neuen Stromgesetz in der ganzen Schweiz vereinheitlicht. EKZ bezahlt eingespeisten Strom neu nach dem vom Bund festgelegten, quartalsweisen Marktpreis bzw. die gesetzliche Mindestvergütung pro Anlage. Da die Strompreise am Markt derzeit tiefer sind als noch vor zwei Jahren, werden die Rückliefertarife voraussichtlich sinken und je nach Quartal unterschiedlich ausfallen. Den Herkunftsnachweis nimmt EKZ auf Wunsch der Produzentinnen und Produzenten ab und vergütet diesen mit bis zu 3 Rp./kWh. 

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Förderprogramme 2026 

Kantonales Förderprogramm für E-Mobilität läuft aus 

Seit mehr als zwei Jahren fördert der Kanton Zürich den Ausbau von Ladeinfrastruktur und bringt damit die E-Mobilität voran. Insgesamt stehen 50 Millionen Franken zur Verfügung. Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt: Spätestens Ende 2026 läuft es aus; unter Umständen sogar früher, falls die Mittel vorher ausgeschöpft sind. Wer von den Beiträgen profitieren will, sollte daher möglichst bald ein Gesuch einreichen. EKZ begleitet Kundinnen und Kunden bei der Antragstellung, inklusive der erforderlichen technischen Dokumentation. 

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Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen noch bis 2027 

Ab 2030 sind Elektroheizungen im Kanton Zürich gemäss kantonalem Energiegesetz verboten. Eine effiziente und kostengünstige Alternative bietet die Luft-Luft-Wärmepumpe, auch bekannt als Klimagerät oder Klimaanlage. EKZ fördert den Umstieg auf eine Luft-Luft-Wärmepumpe mit einem eigenen Förderprogramm, das bis Ende 2027 verlängert wurde. Die Förderbeiträge betragen maximal 2000 Franken für Einfamilienhäuser und maximal 8000 Franken für Mehrfamilienhäuser. 

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Neues Förderprogramm erleichtert den Ersatz von Elektroboilern 

Im Gleichschritt mit den Elektroheizungen werden im Kanton Zürich ab 2030 auch zentrale Elektroboiler verboten. EKZ lanciert voraussichtlich ab April 2026 ein neues Förderprogramm für den Ersatz dieser Elektroboiler. Damit wird der Wechsel zu energieeffizienten Wärmepumpenboilern gezielt unterstützt. Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Lancierung folgen.   

Förderung für Haushaltsgeräte   

Im Frühling 2026 startet ausserdem das neu dauerhaft angebotene EKZ-Förderprogramm für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Gefriertruhen, Geschirrspüler oder Waschmaschinen. Gefördert werden maximal 200 Franken pro Gerät.  

Auch 2026 im Fokus

EKZ gestaltet die Energiezukunft nachhaltig 

Auch 2026 setzt EKZ neue Impulse für eine nachhaltige Energiezukunft. Umfassende Gebäudeenergielösungen, insbesondere in den Bereichen Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Mobilität, bleiben ebenso im Fokus wie die optimale Energiesteuerung und Stromspeicherung mit Batterien, die den Eigenverbrauch weiter verbessern. 

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