Eigenverbrauchsgemeinschaften: Eigenstrom X, ZEV/vZEV und LEG

Eigenverbrauchsgemeinschaften: Eigenstrom X, ZEV/vZEV und LEG

Mit der Annahme des Stromgesetzes im Juni 2024 wurden die Möglichkeiten für den Eigenverbrauch nochmals erweitert. Eigenverbrauchsgemeinschaften bieten sowohl Solarstromproduzenten als auch Bewohnerinnen und Bewohnern zahlreiche attraktive Vorteile.

Solarstrom gemeinsam und effizient nutzen

Produzenten profitieren von einer höheren Rentabilität der Solaranlage, während Mietparteien und Personen mit Stockwerkeigentum mit Lösungen wie Eigenstrom X oder einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) Zugang zu lokalem Solarstrom erhalten und von reduzierten Stromkosten profitieren. Ab dem 1. Januar 2026 ergänzt die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) diese bestehenden Modelle und schafft eine neue Möglichkeit, die Vorteile von lokal produziertem Strom auf Gemeindeebene zu nutzen.

Eigenverbrauchsgemeinschaften in der Grundversorgung

Informieren Sie sich, wie ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) im EKZ-Versorgungsgebiet rechtlich geregelt sind und wie Sie deren Anmeldung bei EKZ beantragen können.

ZEV/vZEV in der Grundversorgung

  • Regulatorische Informationen: Informieren Sie sich über die Vorschriften eines ZEV/vZEV. Mehr erfahren
  • Anmeldung in der Grundversorgung: Beantragen Sie hier die Anmeldung eines ZEV/vZEV im EKZ-Versorgungsgebiet. Zum Anmeldeformular

LEG  in der Grundversorgung ab 01.01.2026

  • Regulatorische Informationen: Informieren Sie sich über die Vorschriften einer LEG. Mehr erfahren

Eigenverbrauchsgemeinschaften als umfassende Lösung

Entdecken Sie unsere attraktiven Eigenverbrauchslösungen – von Angeboten für Kundinnen und Kunden im EKZ-Versorgungsgebiet bis hin zu Lösungen, die schweizweit verfügbar sind.
Wählen Sie die Variante, die am besten zu Ihrer Gemeinschaft passt.

Eigenstrom X

Eigenstrom X

Direkte oder virtuelle Eigenverbrauchslösung im EKZ-Versorgungsgebiet

ZEV und vZEV

ZEV und vZEV

Direkter oder virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch – Verwaltung über unsere Tochtergesellschaft Enpuls

LEG ab 2026

LEG ab 2026

EKZ Gemeinsamstrom: Die Rundum-Dienstleistung für gemeinschaftlichen Strom in der Gemeinde

Unabhängige Beratung zur Eigenverbrauchsgemeinschaft

Die Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft ist attraktiv, aber auch komplex. Die EKZ-Energieberatung berät Sie neutral und unabhängig zu Vorgehen und Vorteilen einer Eigenverbrauchsgemeinschaft.

Häufige Fragen

Was sind Eigenverbrauchslösungen?

Eigenverbrauchslösungen ermöglichen es, den erzeugten Solarstrom direkt am Ort der Produktion zeitgleich zu verbrauchen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Wird mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann der überschüssige Strom ins Netz eingespeist oder gespeichert und später am Produktionsort verwendet werden.
Je nach Eigenverbrauchsmodell kann der Strom im eigenen Haus, Mehrfamilienhaus, in benachbarten Liegenschaften* oder ab 2026 sogar auf Gemeindeebene* geteilt werden.

* abhängig von der örtlichen Netzsituation; Abklärung durch EKZ notwendig.

Wie unterscheiden sich die Schweizer Eigenverbrauchslösungen (ZEV, vZEV und LEG ab 1.1.2026)?

ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, vZEV: Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, LEG: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, VK: Verteilkabine, EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus, Z: EKZ Stromzähler, PZ: Privater Stromzähler

So unterscheiden sich die drei Eigenverbrauchslösungen

ZEV

  • Solarstrom kann innerhalb eines Mehrparteienobjekts, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, geteilt werden.
  • Der ZEV verfügt über einen Anschlusspunkt zu EKZ.
     

vZEV

  • Solarstrom kann im nahen Umkreis mit mehreren Parteien geteilt werden. Dies geschieht mittels Nutzung der Anschlussleitungen sowie der lokalen elektrischen Infrastruktur beim jeweiligen Netzanschlusspunkt.
  • Der vZEV kann über einen oder mehrere Anschlusspunkte zu EKZ verfügen. 
  • Mehrere EKZ-Stromzähler können virtuell zusammengezählt werden.

LEG (ab 1.1.2026)

  • Solarstrom kann auf Gemeindeebene geteilt werden.
  • Alle teilnehmenden Parteien haben einen individuellen Anschlusspunkt und bleiben somit eigenständige Kunden von EKZ.
  • Mögliche Parteien sind Privatpersonen, bestehende ZEV oder Geschäftskunden.