Rückliefertarife für Solarenergie: Das ändert sich 2027

Ab 2027 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom dynamischer. Sie richtet sich gemäss nationalem Energiegesetz nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Solaranlagenbesitzende wird damit noch wichtiger, Strom möglichst selbst zu nutzen oder zu speichern – und erst dann einzuspeisen, wenn der Marktpreis attraktiv ist.

Julien Duc
20. August 2026
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Eine dynamische Rückliefervergütung schafft Anreize, Solarstrom möglichst selbst zu nutzen und vor allem dann einzuspeisen, wenn die Marktpreise hoch sind.

Das müssen Sie wissen

  • Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom richtet sich ab 2027 nicht mehr nach dem quartalsweise ermittelten Referenzmarktpreis.
  • Sie richtet sich neu nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
  • Die neue dynamische Vergütung schafft Anreize, PV-Strom effizienter zu nutzen und gleichzeitig das Netz zu entlasten.
  • Vor allem setzt neue Vergütungsmodell Anreize, dass PV-Anlagen nicht dann einspeisen, wenn der Spotmarktpreis negativ ist. Dies ist der Fall, wenn bereits genug Energie im Stromsystem vorhanden ist.
  • Für Produzenten eröffnet dies Möglichkeiten, die Erträge aus ihrer Solaranlage zu optimieren.
  • Eine Minimalvergütung schützt Anlagen bis zu einer Leistung von max. 150 kW – wie bereits heute – vor niedrigen Marktpreisen. 

Was ändert sich per 2027?

Bisher galt der schweizweit harmonisierte, rückwirkend ermittelte Referenzmarktpreis für ein ganzes Quartal. Dieses Vergütungssystem gilt aber nur noch bis Ende 2026. Denn das Parlament hat eine Änderung des Energiegesetzes beschlossen. Demnach richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom ab 1. Januar 2027 nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.

Beim Spotmarktpreis handelt es sich um den kurzfristig an der Strombörse ermittelte Strompreis für den Folgetag. Er ändert sich viertelstündlich je nach Angebot und Nachfrage. So könnte beispielsweise die Rückliefervergütung am Vormittag noch bei 5 Rp/kWh liegen, am Mittag auf 0 Rp/kWh sinken oder sogar negativ werden und am Abend wieder auf 7 Rp/kWh ansteigen. Je nachdem zu welchen Stunden Produzentinnen und Produzenten wieviel einspeisen, können sie mehr oder weniger Erlöse generieren.

Technische Voraussetzung für Umstellung

Die Umstellung auf die dynamische Rückliefervergütung setzt voraus, dass bei einer Anlage ein kommunikativer Smart Meter mit viertelstündlicher Messung vorhanden ist. Je nachdem, ob diese Voraussetzung bereits erfüllt ist, wird EKZ die Anlage per 1. Januar 2027 oder per 1. Januar 2028 auf den dynamischen Rückliefertarif umstellen.

Kundinnen und Kunden können bereits jetzt prüfen, wann ihre Solaranlage auf die Vergütung mit dem Spotmarktpreis umgestellt wird. Dafür benötigen sie einzig ihre Anlagenummer.

Technische Voraussetzungen prüfen

Warum wird der quartalsweise ermittelte Referenzmarktpreis bereits nach einem Jahr abgelöst?

Eine über ein ganzes Quartal fixe Rückliefervergütung setzt für Anlagenbesitzende kaum Anreize, die Einspeisung zu steuern oder bei geringer Nachfrage von Strom zu reduzieren. Selbst bei negativen Marktpreisen bleibt es finanziell attraktiv, mit voller Leistung einzuspeisen, weil jede Kilowattstunde zum fixen Quartalspreis vergütet wird. Auch flexible Verbraucher werden dadurch kaum gezielt eingesetzt, etwa um ein Elektroauto mittags bei hoher Solarproduktion statt morgens zu laden. Solche Fehlanreize können Netzengpässe verursachen und die Systemkosten erhöhen.

Dynamische Rückliefertarife stärken die Stromversorgung

Die Solarstromproduktion in der Schweiz wächst und wächst: 2025 deckten Solaranlagen bereits 14 Prozent des Stromverbrauchs, 2020 waren es erst 5 Prozent. Mit dem weiteren Ausbau der Photovoltaik gewinnt die zeitliche Abstimmung von Stromerzeugung und Stromverbrauch zunehmend an Bedeutung. In Zeiten hoher Solarstromproduktion können an den Strommärkten tiefe oder negative Preise auftreten.

Der bisherige, quartalsweise berechnete Referenzmarktpreis kann diese Schwankungen nicht abbilden. Die neue dynamische Vergütung setzt deshalb gezieltere Anreize, die Einspeisung bei tiefen oder negativen Marktpreisen zu reduzieren und den Strom möglichst selbst lokal zu verbrauchen. Das verbessert die Nutzung von PV-Strom, entlastet das Netz und macht die Stromversorgung effizienter und stabiler. Davon profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wer profitiert von der marktnahen Rückliefervergütung?

Sie eröffnet Chancen für PV-Produzentinnen und PV-Produzenten und kann sich positiv auf die Versorgungssicherheit auswirken:

  • Solaranlagenbesitzende können profitieren, wenn sie den Strom möglichst selbst nutzen und vor allem dann einspeisen, wenn die Marktpreise hoch sind – und im Umkehrschluss keinen Strom ins Netz einspeisen, wenn die Marktpreise tief und vor allem negativ sind. Dadurch amortisieren sie ihre PV-Anlage schneller.
  • Werden Einspeisung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt, führt dies zu einer geringeren Netzbelastung. Das stärkt die Stromversorgung und kann dazu beitragen, die Netzkosten für alle Kundinnen und Kunden zu senken.
Mit einer dynamischen Rückliefervergütung wird empfohlen, Eigenverbrauch und Einspeisung bei jeder Anlagengrösse zu optimieren. Am besten gelingt dies mit einem Energiemanagementsystem (EMS). Auf dem Bild zu sehen sind viele PV-Module auf einem Dach.
Mit einer dynamischen Rückliefervergütung wird empfohlen, Eigenverbrauch und Einspeisung bei jeder Anlagengrösse zu optimieren. Am besten gelingt dies mit einem Energiemanagementsystem (EMS)
EKZ

Was sollen Solaranlagenbesitzende konkret tun?

Kurz: Solarstrom möglichst selbst nutzen oder speichern – oder eben dann einspeisen, wenn der Marktpreis attraktiv ist. EKZ empfiehlt deshalb, Eigenverbrauch und Einspeisung bei Anlagen jeder Grösse zu optimieren.

Am besten gelingt dies mit einem Energiemanagementsystem (EMS): Es stimmt Produktion, Verbrauch, Speicher und Einspeisung automatisch abhängig von der Höhe der Rückliefervergütung aufeinander ab. Konkret nutzt das EMS flexible Verbraucher wie Wärmepumpe, Boiler oder E-Auto gezielt bei hoher Solarproduktion und reduziert die Einspeisung bei tiefen oder negativen Marktpreisen. So können PV-Produzentinnen und -Produzenten ihre Erträge mit der marktnahen Rückliefervergütung optimieren.

Die Kombination mit einem EMS und/oder Speicher ist insbesondere bei der Planung neuer Anlagen geboten. Weiter lohnt es sich, neue Anlagen auf eine möglichst hohe Produktion am Abend und im Winter auszurichten.

 

Eine optimierte Steuerung von Eigenverbrauch, Speicherung und Einspeisung bleibt aber auch für kleinere Anlagen und trotz Minimalvergütung sinnvoll.

Und wer nichts ändert, muss mit Mindereinnahmen rechnen?

PV-Besitzende von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW profitieren weiterhin von einer Minimalvergütung. Die Minimalvergütung stellt die Amortisation von Investitionen in PV-Anlagen sicher und schafft insbesondere in den Sommermonaten bei niedrigeren Marktpreisen zusätzliche Sicherheit.

Die Höhe der Minimalvergütung hängt von der Leistung der PV-Anlage ab. Die Minimalvergütung für die am häufigsten verbreiteten Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW beträgt 6,0 Rp./kWh. Bei Solaranlagen ab 30 kW mit Eigenverbrauch wird diese Formel für die Berechnung der Minimalvergütung angewendet: 30 kW * 6 Rp. / Leistung kW

Eine optimierte Steuerung von Eigenverbrauch, Speicherung und Einspeisung bleibt aber auch für kleinere Anlagen und trotz Minimalvergütung sinnvoll.

Beispiel: Warum eine optimierte Steuerung trotz Minimalvergütung sinnvoll ist

Die Minimalvergütung wird durch eine Prämie ausbezahlt. Am Quartalsende wird der durchschnittlich erzielte Marktpreis von Referenzanlagen – der sogenannte Referenzmarktpreis, ermittelt vom Bundesamt für Energie – mit der Minimalvergütung verglichen. Liegt er darunter, wird die Differenz als Prämie zur stündlichen Vergütung addiert.

Beträgt die Minimalvergütung beispielsweise 6 Rp./kWh und erzielen die Referenzanlagen im Durchschnitt nur 4 Rp./kWh, erhalten Produzentinnen und Produzenten für jede eingespeiste Kilowattstunde in diesem Quartal zusätzlich 2 Rappen pro Kilowattstunde (Prämie).

Angenommen also, Sie steuern die Anlage und speisen Strom vor allem dann ein, wenn der Spotmarktpreis attraktiv ist, und erzielen dadurch mehr Erlöse als die durchschnittliche Referenzanlage ohne optimierte Steuerung, erhalten Sie (trotzdem) eine Vergütungsprämie von 2. Rp. pro eingespeiste Kilowattstunde.

Das Beispiel zeigt: Wer die Einspeisung nach den Marktpreisen optimiert und mehr Erlöse erzielt als die durchschnittliche Referenzanlage, kann profitieren und gleichzeitig einen Beitrag an eine sichere Stromversorgung leisten.

Gibt es auch Neuerungen bei den Herkunftsnachweisen?

Ja. EKZ richtet die Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) ab 2027 saisonal differenziert aus. Damit werden die Herkunftsnachweise im Winter von Oktober bis März höher vergütet als in den Sommermonaten. Bei negativen Spot-Marktpreisen entfällt die HKN-Vergütung. EKZ behält sich zudem das Recht vor, die HKN-Vergütung zu reduzieren, wenn die Summe von Basisvergütung oder Minimalvergütung und der HKN-Vergütung die anlagenspezifische Anrechenbarkeitsgrenze übersteigt.

Wer den eigenen Solarstrom mit der Nachbarschaft teilt oder innerhalb der Gemeinde verkauft, kann seine Solaranlage wirtschaftlicher betreiben. Auf dem Bild ist ein Quartier zu sehen mit einer Solaranlage auf der im Vordergrung stehenden Überbauung.
Wer den Solarstrom mit der Nachbarschaft teilt oder innerhalb der Gemeinde verkauft, kann die eigene Solaranlage wirtschaftlicher betreiben.
EKZ

Solarstrom lokal verkaufen und gemeinsam profitieren

Wer den eigenen Solarstrom mit der Nachbarschaft teilt oder innerhalb der Gemeinde verkauft, kann seine Solaranlage wirtschaftlicher betreiben. Mit «Eigenstrom X» nutzen Anlagenbesitzende den Solarstrom vom eigenen Dach gemeinsam mit Mieterinnen, Pächtern oder Stockwerkeigentümerinnen einfach und unkompliziert. In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) lässt sich überschüssiger, lokal produzierter Strom innerhalb eines Quartiers oder über eine ganze Gemeinde hinweg verkaufen und nutzen.

Eigenverbrauchsgemeinschaften und LEG

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