EKZ-Stromtarife bleiben 2027 stabil

Gute Nachrichten für 2027: Die Stromtarife von EKZ bleiben stabil. Das gelingt dank effizientem Netzbetrieb und der risikoarmen, langfristigen und gestaffelten Strombeschaffung von EKZ. Ein typischer EKZ-Haushalt bezahlt 2027 somit gleich viel für seinen Strom wie im Vorjahr. So gehört EKZ auch 2027 schweizweit zu den günstigsten Energieversorgern.

Viviane Ammann
28. August 2026
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Bild: EKZ

Nach den deutlichen Tarifsenkungen der vergangenen zwei Jahre bleiben die EKZ-Stromtarife 2027 auf einem attraktiven Niveau stabil. Ein typischer Privathaushalt im EKZ-Versorgungsgebiet (3 Personen mit 2500 kWh Jahresverbrauch) bezahlt im kommenden Jahr somit knapp 700 Franken für seinen Strom – und damit gleich viel wie im Vorjahr. 

Dies trotz steigender Kosten im Messwesen sowie höherer solidarisierter Kosten auf nationaler Ebene. Dank einer risikoarmen, langfristigen und gestaffelten Energiebeschaffung sowie eines effizienten Netzbetriebs können diese Mehrkosten kompensiert werden, sodass der Tarif insgesamt stabil bleibt.

Je nach individuellem Verbrauchsprofil kann die persönliche Stromrechnung leicht vom Vorjahr abweichen. EKZ-Kundinnen und -Kunden können die Auswirkungen der neuen Tarife mit der individuellen Kostenprognose im myEKZ-Kundenportal einfach prüfen.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Zur gesamten EKZ-Tarifsammlung 2027

Dynamischer Wahltarif bewährt sich in der Praxis

Seit Anfang 2026 bietet EKZ als erster Energieversorger der Schweiz einen kombinierten dynamischen Wahltarif für Energie und Netznutzung an. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv: Kundinnen und Kunden profitieren, die Netzbelastung nimmt ab. Per 2027 wir der Tarif gezielt weiterentwickelt und neu örtlich differenziert. Das bedeutet: Wann Strom im dynamischen Tarif besonders günstig oder teuer ist, kann sich künftig je nach Gebiet unterscheiden. 

Mehr zum schweizweit einzigartigen dynamischen Wahltarif

Rückliefervergütung wird dynamisch

Ab 2027 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Damit wird die Rückliefervergütung dynamisch – und schafft so Anreize, Solarstrom effizienter zu nutzen und gleichzeitig das Netz zu entlasten, indem Einspeisespitzen bei tiefen oder negativen Marktpreisen reduziert werden. 

Für kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 150 kW bleibt eine gesetzliche Minimalvergütung in Form einer MInimalvergütungsprämie als Absicherung gegen tiefe Marktpreise bestehen.

Mehr zur Rückliefervergütung für Solarstrom ab 2027

Tarife 2027
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