Die Höhe der Basisvergütung wird jeweils erst nach Abschluss eines Quartals festgelegt und veröffentlicht. Grund dafür ist, dass sich die Vergütung für eingespeisten Strom neu am Referenz‑Marktpreis orientiert.
Dieser Referenz‑Marktpreis wird vom Bundesamt für Energie (BFE) berechnet und jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende publiziert.
Für das erste Quartal 2026 beträgt der Referenz‑Marktpreis 0.10266 CHF pro Kilowattstunde, das entspricht rund 10,27 Rappen pro kWh.
Eine verlässliche Prognose für die Vergütung im kommenden Quartal ist nicht möglich. Ein Blick auf die Referenz‑Marktpreise der vergangenen Quartale zeigt jedoch folgendes Bild:
2024
Q1: 6,2 Rp./kWh
Q2: 3,5 Rp./kWh
Q3: 3,3 Rp./kWh
Q4: 8,8 Rp./kWh
2025
Q1: 10,4 Rp./kWh
Q2: 2,8 Rp./kWh
Unter der Annahme von vergleichbaren Preisen im 2026 ergibt sich eine deutliche Reduktion im Vergleich zur Basisvergütung 2025 von 12,6 Rp./kWh Hochtarif und 11,6 Rp./kWh Niedertarif.
Im Winter ist der Referenz-Marktpreis aufgrund des höheren Strombedarfs und des knapperen Stromangebots meist höher. In sonnenreichen Quartalen sinkt er aufgrund des niedrigeren Bedarfs und des höheren Angebots. Um vor niedrigen Marktpreisen im Sommer zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.