Tarife  Privatkunden EKZ Einsiedeln

Tarife Privatkunden EKZ Einsiedeln

Als Standardprodukt erhalten alle Kundinnen und Kunden von EKZ Einsiedeln in der Grundversorgung EKZ Mixstrom. Mit der Lieferung dieses Produkts haben Sie die Gewissheit, dass der gesamte Bezug Ihrer verbrauchten elektrischen Energie zu 100 % aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt wird, mehrheitlich aus Wasserkraft.

    Elektrizitätstarife 2025 für Privatkunden von EKZ Einsiedeln
    EKZ Mixstrom + EKZ Netz 400F Hochtarif Niedertarif
    Energielieferung 16,86 15,57
    Netznutzung 9,51 9,51
    Systemdienstleistungen (SDL) 0,59 0,59
    Stromreserve 0,25 0,25
    Förderung Energieeffizienz 0,17 0,17
    Konzessionsabgabe 0,70 0,70
    Bundesabgaben* 2,49 2,49
    Total 30,58 29,28

    * Netzzuschlag gemäss EnG Art. 35

    Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh. Zuzüglich Grundtarif CHF 8.65 pro Monat inkl. 8,1 % MWST. Die MWST wird im Total auf die Summe der Nettopreise erhoben. Rundungen können in dieser Darstellung dazu führen, dass die Summe der einzelnen Tarifbestanteile inkl. MWST nicht dem Total inkl. MWST entspricht. 

    * Netzzuschlag gemäss EnG Art. 35

    Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh. Zuzüglich Grundtarif CHF 8.65 pro Monat inkl. 8,1 % MWST. Die MWST wird im Total auf die Summe der Nettopreise erhoben. Rundungen können in dieser Darstellung dazu führen, dass die Summe der einzelnen Tarifbestanteile inkl. MWST nicht dem Total inkl. MWST entspricht. 

    Elektrizitätstarife 2026 für Privatkunden von EKZ Einsiedeln

     

    Jan.–März Apr.–Juni  Juli–Sept. Okt.–Dez.
    EKZ Energie Erneuerbar 14,38 9,73 9,73 14,38
    EKZ Netz 400F 9,84 9,84 9,84 9,84
    SDL 0,29 0,29 0,29 0,29
    Bundesabgaben 2,49 2,49 2,49 2,49
    Stromreserve 0,44 0,44 0,44 0,44
    Solidarisierte Kosten 0,05 0,05 0,05 0,05
    Förderung Energieeffzienz 0,17 0,17 0,17 0,17
    Konzessionsabgabe 0,70 0,70 0,70 0,70
    Total 28,37 23,72 23,72 28,37

     

    Ab 2026 gelten die Tarife quartalsweise und spiegeln saisonale Unterschiede wider.

    Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh. Zuzüglich Grundtarif CHF 3.24 und Messtarif CHF 5.41 pro Monat inkl. 8,1 % MWST. Die MWST wird im Total auf die Summe der Nettopreise erhoben. Rundungen können in dieser Darstellung dazu führen, dass die Summe der einzelnen Tarifbestanteile inkl. MWST nicht dem Total inkl. MWST entspricht. 

    Ab 2026 gelten die Tarife quartalsweise und spiegeln saisonale Unterschiede wider.

    Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh. Zuzüglich Grundtarif CHF 3.24 und Messtarif CHF 5.41 pro Monat inkl. 8,1 % MWST. Die MWST wird im Total auf die Summe der Nettopreise erhoben. Rundungen können in dieser Darstellung dazu führen, dass die Summe der einzelnen Tarifbestanteile inkl. MWST nicht dem Total inkl. MWST entspricht. 

    Tarifentwicklung 2026

    Die Tarife von EKZ Einsiedeln sinken 2025 um durchschnittlich 11 Prozent. Ein Dreipersonenhaushalt bezahlt im kommenden Jahr rund 90 Franken weniger im Vergleich zum Vorjahr. 

     

    Die Tarife von EKZ Einsiedeln sinken 2025 um durchschnittlich 11 Prozent. Ein Dreipersonenhaushalt bezahlt im kommenden Jahr rund 90 Franken weniger im Vergleich zum Vorjahr. 

     

    Persönliche Kostenprognose

    Welchen Einfluss die Erhöhung auf Ihre persönliche Stromrechnung im Jahr 2026 hat, sehen Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto. 
    Falls Sie noch kein Kundenkonto haben, können Sie sich kostenlos anmelden. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

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    Zur Kostenprognose im myEKZ-Konto

    Ausführliche Informationen zur Tarifentwicklung:

    Energielieferung

    Die Kosten sinken insgesamt um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Haupttreiber für die gesunkenen Energieliefertarife sind tiefere Beschaffungskosten aufgrund gefallener Marktpreise. Leicht kostenerhöhend sind dabei die eingerechneten Deckungsdifferenzen (Unterdeckungen) aus Vorjahren. Neu gibt es auf Basis der quartalsweise unterschiedlichen Beschaffungskosten quartalsweise unterschiedliche Energietarife. Ab 2026 werden zudem bis zu 20 Prozent der benötigten Energie mittels langfristiger Bezugsverträge von mindestens drei Jahren aus inländischen Erneuerbaren gedeckt.

    Die Kosten sinken insgesamt um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Haupttreiber für die gesunkenen Energieliefertarife sind tiefere Beschaffungskosten aufgrund gefallener Marktpreise. Leicht kostenerhöhend sind dabei die eingerechneten Deckungsdifferenzen (Unterdeckungen) aus Vorjahren. Neu gibt es auf Basis der quartalsweise unterschiedlichen Beschaffungskosten quartalsweise unterschiedliche Energietarife. Ab 2026 werden zudem bis zu 20 Prozent der benötigten Energie mittels langfristiger Bezugsverträge von mindestens drei Jahren aus inländischen Erneuerbaren gedeckt.

    Netznutzung

    Netznutzung   
    Die Netznutzung setzt sich ab 2026 aus dem Netzprodukt und dem Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) zusammen. Kosten des Messwesens, die bisher Bestandteil der Netznutzung waren, werden neu über einen eigenen Messtarif verrechnet. 

    Netzprodukt 
    Der durchschnittliche Tarif für das Netzprodukt ohne Messwesen sinkt um 5,5 Prozent. Hauptgrund für diese Absenkung sind die neu separat abgerechneten Kosten für das Messwesen. Kosten senkend wirken zudem sinkende vorgelagerte Netzkosten, tiefere Kosten für Wirkverluste infolge gesunkener Marktpreise für Energie sowie tiefere Kapitalkosten aufgrund der Senkung des regulierten Kapitalkostensatzes WACC. Diese Effekte werden teilweise kompensiert durch eingerechnete kostenerhöhende Deckungsdifferenzen aus Vorjahren, höhere Investitionen in den Netzausbau sowie gestiegene Betriebsaufwendungen, insbesondere im Bereich Cyber Security. 

    Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)  
    Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid sinkt aufgrund des geringeren prognostizierten Beschaffungsaufwands von 0,59 auf 0,29 Rp./ kWh inkl. MWST bzw. von 0,55 auf 0,27 Rp./kWh ohne MWST. 

    Netznutzung   
    Die Netznutzung setzt sich ab 2026 aus dem Netzprodukt und dem Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) zusammen. Kosten des Messwesens, die bisher Bestandteil der Netznutzung waren, werden neu über einen eigenen Messtarif verrechnet. 

    Netzprodukt 
    Der durchschnittliche Tarif für das Netzprodukt ohne Messwesen sinkt um 5,5 Prozent. Hauptgrund für diese Absenkung sind die neu separat abgerechneten Kosten für das Messwesen. Kosten senkend wirken zudem sinkende vorgelagerte Netzkosten, tiefere Kosten für Wirkverluste infolge gesunkener Marktpreise für Energie sowie tiefere Kapitalkosten aufgrund der Senkung des regulierten Kapitalkostensatzes WACC. Diese Effekte werden teilweise kompensiert durch eingerechnete kostenerhöhende Deckungsdifferenzen aus Vorjahren, höhere Investitionen in den Netzausbau sowie gestiegene Betriebsaufwendungen, insbesondere im Bereich Cyber Security. 

    Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)  
    Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid sinkt aufgrund des geringeren prognostizierten Beschaffungsaufwands von 0,59 auf 0,29 Rp./ kWh inkl. MWST bzw. von 0,55 auf 0,27 Rp./kWh ohne MWST. 

    Messung

    Auf Basis von Art. 17a StromVG wird neu ab 2026 ein Messtarif eingeführt. Die Differenzierung der Messtarife erfolgt auf Basis der Netzanschlussleistung sowie der Art der Messung am Übergabepunkt. Insgesamt steigen die Kosten für Netznutzung und Messwesen im Vergleich zum Vorjahr zusammen um 1 Prozent. 

    Auf Basis von Art. 17a StromVG wird neu ab 2026 ein Messtarif eingeführt. Die Differenzierung der Messtarife erfolgt auf Basis der Netzanschlussleistung sowie der Art der Messung am Übergabepunkt. Insgesamt steigen die Kosten für Netznutzung und Messwesen im Vergleich zum Vorjahr zusammen um 1 Prozent. 

    Bundesabgaben

    Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2026 unverändert bei 2,49 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 2,30 Rp./kWh ohne MWST.  

    Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2026 unverändert bei 2,49 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 2,30 Rp./kWh ohne MWST.  

    Stromreserve

    Die Kosten der Stromreserve werden mit einem Tarif von Swissgrid verrechnet. Damit werden Massnahmen zur Versorgungssicherheit wie Wasserkraftreserven, Reservekraftwerke und Notstromgruppen finanziert. Der Tarif steigt von 0,25 auf 0,44 Rp./kWh inkl. MWST bzw. von 0,23 auf 0,41 Rp./kWh ohne MWST. Grund für den Anstieg ist vor allem der rückläufige gemessene Stromverbrauch. Das führt dazu, dass die Kosten auf weniger verbrauchte Kilowattstunden verteilt werden müssen.  

    Die Kosten der Stromreserve werden mit einem Tarif von Swissgrid verrechnet. Damit werden Massnahmen zur Versorgungssicherheit wie Wasserkraftreserven, Reservekraftwerke und Notstromgruppen finanziert. Der Tarif steigt von 0,25 auf 0,44 Rp./kWh inkl. MWST bzw. von 0,23 auf 0,41 Rp./kWh ohne MWST. Grund für den Anstieg ist vor allem der rückläufige gemessene Stromverbrauch. Das führt dazu, dass die Kosten auf weniger verbrauchte Kilowattstunden verteilt werden müssen.  

    Solidarisierte Kosten

    Ab 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Der Tarif beträgt 0,05 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,05 Rp./kWh ohne MWST. Der Zuschlag setzt sich zusammen aus den Kosten für Netzverstärkungen im Verteilnetz (0,04 Rp./kWh) sowie aus den Kosten für die Überbrückungshilfen für die Eisen-, Stahl-  und Aluminiumindustrie von strategischer Bedeutung (0,01 Rp./kWh).  

    Ab 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Der Tarif beträgt 0,05 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,05 Rp./kWh ohne MWST. Der Zuschlag setzt sich zusammen aus den Kosten für Netzverstärkungen im Verteilnetz (0,04 Rp./kWh) sowie aus den Kosten für die Überbrückungshilfen für die Eisen-, Stahl-  und Aluminiumindustrie von strategischer Bedeutung (0,01 Rp./kWh).  

    Förderung Energieeffizienz

    Diese Tarifkomponente bleibt 2026 unverändert bei 0,17 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,16 Rp./kWh ohne MWST. Dies ist eine Energieabgabe zur Finanzierung von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung.  

    Diese Tarifkomponente bleibt 2026 unverändert bei 0,17 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,16 Rp./kWh ohne MWST. Dies ist eine Energieabgabe zur Finanzierung von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung.  

    Konzessionsabgabe

    Die Höhe der Konzessionsabgabe bleibt im Jahr 2026 unverändert. Sie wurde vom Bezirksrat Einsiedeln auf 0,70 Rp./ kWh inkl. MWST bzw. 0,65 Rp./kWh ohne MWST festgelegt. Die Konzessionsabgabe wird aufgrund der Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden sowie der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderer Dienstbarkeiten im Bezirk Einsiedeln erhoben. Die Verwendung der Abgaben liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Einsiedeln.

    Die Höhe der Konzessionsabgabe bleibt im Jahr 2026 unverändert. Sie wurde vom Bezirksrat Einsiedeln auf 0,70 Rp./ kWh inkl. MWST bzw. 0,65 Rp./kWh ohne MWST festgelegt. Die Konzessionsabgabe wird aufgrund der Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden sowie der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderer Dienstbarkeiten im Bezirk Einsiedeln erhoben. Die Verwendung der Abgaben liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Einsiedeln.

    Einheitstarif

    Ab 2026 ersetzt der Einheitstarif den Hoch- und Niedertarif bei der Energielieferung. Der Tarif bleibt tagsüber gleich, ändert sich jedoch quartalsweise. In sonnenreichen Quartalen profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Tarifen.
    Bereits seit 2024 gilt der Einheitstarif für die Netznutzung.

    Ab 2026 ersetzt der Einheitstarif den Hoch- und Niedertarif bei der Energielieferung. Der Tarif bleibt tagsüber gleich, ändert sich jedoch quartalsweise. In sonnenreichen Quartalen profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Tarifen.
    Bereits seit 2024 gilt der Einheitstarif für die Netznutzung.

    Gebühren

    Die Zustellung einer Papierrechnung kostet 90 Rappen pro Rechnung. Grund für diese Gebühr ist das Bemühen von EKZ, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiter zu verrechnen.

    Damit für Sie in Zukunft diese Kosten nicht anfallen, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnung wie E-Mail-Rechnung oder eBill zu wechseln. Informationen zur Umstellung finden Sie auf der Seite Stromrechnung & Zahlungsarten.

    Die Zustellung einer Papierrechnung kostet 90 Rappen pro Rechnung. Grund für diese Gebühr ist das Bemühen von EKZ, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiter zu verrechnen.

    Damit für Sie in Zukunft diese Kosten nicht anfallen, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnung wie E-Mail-Rechnung oder eBill zu wechseln. Informationen zur Umstellung finden Sie auf der Seite Stromrechnung & Zahlungsarten.

    Was sind Deckungsdifferenzen?

    Deckungsdifferenzen sind Guthaben oder Forderungen, die zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Netzbetreiber aus den Vorjahren bestehen. Sie entstehen durch Abweichungen zwischen den geplanten Kosten und Erlösen („Soll“) und den tatsächlich eingetretenen Kosten und Erlösen („Ist“). Diese Differenzen werden als Deckungsdifferenzen bezeichnet und müssen in den Folgejahren ausgeglichen werden. 

    Wenn die Tarife in den Vorjahren zu tief kalkuliert worden sind, entsteht eine Unterdeckung, die in den Folgejahren eingerechnet wird. Im Gegensatz dazu werden Überdeckungen, die durch zu hohe Tarife verursacht wurden, ebenfalls in den Folgejahren berücksichtigt. Die Grundlagen für dieses Vorgehen sind in Art. 14 Abs. 1 Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegt.   

    Deckungsdifferenzen sind Guthaben oder Forderungen, die zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Netzbetreiber aus den Vorjahren bestehen. Sie entstehen durch Abweichungen zwischen den geplanten Kosten und Erlösen („Soll“) und den tatsächlich eingetretenen Kosten und Erlösen („Ist“). Diese Differenzen werden als Deckungsdifferenzen bezeichnet und müssen in den Folgejahren ausgeglichen werden. 

    Wenn die Tarife in den Vorjahren zu tief kalkuliert worden sind, entsteht eine Unterdeckung, die in den Folgejahren eingerechnet wird. Im Gegensatz dazu werden Überdeckungen, die durch zu hohe Tarife verursacht wurden, ebenfalls in den Folgejahren berücksichtigt. Die Grundlagen für dieses Vorgehen sind in Art. 14 Abs. 1 Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegt.   

    Was sind vorgelagerte Netzebenen?

    EKZ bezieht ihren Strom über das vorgelagerte Netz von Axpo, das wiederum an das Netz von Swissgrid angeschlossen ist. Diese beiden Netzbetreiber, Axpo und Swissgrid, verrechnen die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung, den Ausbau und den Betrieb ihrer Netze über ihren Netznutzungstarif. Da EKZ diese Kosten mitträgt, werden sie an die Kunden weiterverrechnet.  

     

    EKZ bezieht ihren Strom über das vorgelagerte Netz von Axpo, das wiederum an das Netz von Swissgrid angeschlossen ist. Diese beiden Netzbetreiber, Axpo und Swissgrid, verrechnen die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung, den Ausbau und den Betrieb ihrer Netze über ihren Netznutzungstarif. Da EKZ diese Kosten mitträgt, werden sie an die Kunden weiterverrechnet.  

     

    Was sind Wirkverluste?

    Wirkverluste bedeuten, dass nicht die gesamte im Kraftwerk erzeugte elektrische Energie beim Endverbraucher ankommt. Ein kleiner Prozentsatz der Energie geht unterwegs durch Widerstand in den Stromleitungen verloren. Die Kosten für diese verlorene Energie werden den Netzkosten belastet. Da die Kosten für Energie am Grosshandelsmarkt gesunken sind, reduzieren sich auch die Kosten für die Beschaffung der Wirkverluste.

     

    Wirkverluste bedeuten, dass nicht die gesamte im Kraftwerk erzeugte elektrische Energie beim Endverbraucher ankommt. Ein kleiner Prozentsatz der Energie geht unterwegs durch Widerstand in den Stromleitungen verloren. Die Kosten für diese verlorene Energie werden den Netzkosten belastet. Da die Kosten für Energie am Grosshandelsmarkt gesunken sind, reduzieren sich auch die Kosten für die Beschaffung der Wirkverluste.

     

    Häufige Fragen zu den Privatkundentarifen 2026 von EKZ Einsiedeln

    Was bedeutet die Tarifsenkung von 13 Prozent für mich?

    Im Jahr 2026 sinken die Stromkosten für einen durchschnittlichen EKZ-Haushalt in Einsiedeln um rund 90 Franken pro Jahr. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt in Einsiedeln wird ein Haushalt mit drei Personen betrachtet, der jährlich 2'500 kWh Strom verbraucht.

    Die individuelle Tarifreduktion hängt stark von Ihrem persönlichen Stromverbrauch ab. Wir haben anhand Ihres Verbrauchs eine Schätzung Ihrer Stromkosten für das Jahr 2026 erstellt. Diese können Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto unter myekz.ch/kostenprognose einsehen.

    Im Jahr 2026 sinken die Stromkosten für einen durchschnittlichen EKZ-Haushalt in Einsiedeln um rund 90 Franken pro Jahr. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt in Einsiedeln wird ein Haushalt mit drei Personen betrachtet, der jährlich 2'500 kWh Strom verbraucht.

    Die individuelle Tarifreduktion hängt stark von Ihrem persönlichen Stromverbrauch ab. Wir haben anhand Ihres Verbrauchs eine Schätzung Ihrer Stromkosten für das Jahr 2026 erstellt. Diese können Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto unter myekz.ch/kostenprognose einsehen.

    Wie setzt sich der Tarif bei EKZ Einsiedeln im Jahr 2026 zusammen?

    Der Tarif setzt sich 2026 aus vier zentralen Bestandteilen zusammen: Energielieferung, Netznutzung, Messung sowie Zuschlägen und Abgaben. Die Messung erscheint dabei erstmals als eigene Position. Bisher war sie Teil der Netznutzung.
    Unter die Zuschläge und Abgaben fallen wie bisher die Bundesabgaben, die Stromreserve, die Förderung der Energieeffizienz sowie die Konzessionsabgabe. Ab 2026 kommen zusätzlich die solidarisierten Kosten hinzu.

    Der Tarif setzt sich 2026 aus vier zentralen Bestandteilen zusammen: Energielieferung, Netznutzung, Messung sowie Zuschlägen und Abgaben. Die Messung erscheint dabei erstmals als eigene Position. Bisher war sie Teil der Netznutzung.
    Unter die Zuschläge und Abgaben fallen wie bisher die Bundesabgaben, die Stromreserve, die Förderung der Energieeffizienz sowie die Konzessionsabgabe. Ab 2026 kommen zusätzlich die solidarisierten Kosten hinzu.

    Was ändert sich bei den Tarifen gegenüber 2025?

    Namensänderung Energieprodukt
    Das Standardprodukt für die Energielieferung heisst neu EKZ Energie Erneuerbar statt EKZ Mixstrom.

    Ablösung Hoch- und Niedertarif
    Die Unterscheidung in Hoch- und Niedertarif wird abgelöst. Stattdessen gilt ein Einheitstarif, das heisst, der Tarif bleibt tagsüber gleich, verändert sich aber von Quartal zu Quartal. In den sonnenreichen Quartalen sind die Tarife tiefer als in den anderen.

    Neu führt EKZ ab 2026 zwei weitere Anpassungen ein:

    Neuer Wahltarif: EKZ Energie Dynamisch und EKZ Netz 400D
    Einerseits wird das Angebot durch einen dynamischen Wahltarif ergänzt, bei dem sich Preise flexibel an die aktuelle Netzbelastung und Marktsituation anpassen.

    Per Gesetz national harmonisierte Rückliefertarife
    Andererseits ändern sich auch die Rückliefertarife für eingespeisten Solarstrom: Sie werden per Gesetz schweizweit harmonisiert und richten sich künftig nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.

    Namensänderung Energieprodukt
    Das Standardprodukt für die Energielieferung heisst neu EKZ Energie Erneuerbar statt EKZ Mixstrom.

    Ablösung Hoch- und Niedertarif
    Die Unterscheidung in Hoch- und Niedertarif wird abgelöst. Stattdessen gilt ein Einheitstarif, das heisst, der Tarif bleibt tagsüber gleich, verändert sich aber von Quartal zu Quartal. In den sonnenreichen Quartalen sind die Tarife tiefer als in den anderen.

    Neu führt EKZ ab 2026 zwei weitere Anpassungen ein:

    Neuer Wahltarif: EKZ Energie Dynamisch und EKZ Netz 400D
    Einerseits wird das Angebot durch einen dynamischen Wahltarif ergänzt, bei dem sich Preise flexibel an die aktuelle Netzbelastung und Marktsituation anpassen.

    Per Gesetz national harmonisierte Rückliefertarife
    Andererseits ändern sich auch die Rückliefertarife für eingespeisten Solarstrom: Sie werden per Gesetz schweizweit harmonisiert und richten sich künftig nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.

    Tarifzeiten
    Hochtarif Montag bis Freitag 07:00 - 20:00 Uhr
    Niedertarif    übrige Zeiten 

    Ab 2026 werden Hoch- und Niedertarif durch einen Einheitstarif mit quartalsweiser Unterscheidung abgelöst.

    Smarte Stromnutzung mit dem dynamischen Wahltarif
    Dynamischer Tarif

    Dynamischer Tarif

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    Fragen? Wir sind für Sie da.

    Kundendienst

    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

    Telefon: 058 359 55 22

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