Hoch- und Niedertarif werden durch ein zeitgemässes Tarifmodell abgelöst
Um eine faire und verursachergerechte Verrechnung der Netzkosten zu ermöglichen, hat EKZ bereits 2024 einen Einheitstarif für alle Netznutzungsprodukte eingeführt. Ab 2026 fallen nun auch der Hoch- und Niedertarif für die gelieferte Energie weg und werden durch einen Einheitstarif mit saisonaler Differenzierung abgelöst. Der Einheitstarif ändert quartalsweise. So wird die tatsächliche Situation von Stromproduktion und Verbrauch – die sich so auch in den Beschaffungskosten für Energie widerspiegelt – realitätsnah abgebildet. Da der Strom in sonnenreichen Monaten günstiger eingekauft werden kann, profitieren die Kundinnen und Kunden durch die saisonale Differenzierung in ebendiesen Monaten von einem günstigeren Energietarif.
Wichtig: Der neue Energie-Einheitstarif liegt unter dem heutigen Niedertarif. Durch die Senkung der Stromtarife im kommenden Jahr wird der Strom somit für alle Kundinnen und Kunden günstiger, unabhängig vom jeweiligen Quartal, in dem er bezogen wird.
Wahltarif für dynamische Netznutzungs- und Energietarife schafft Anreize für netzdienliches Verhalten
Neu und basierend auf den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt OrtsNetz bietet EKZ ab 2026 – als eines der ersten Schweizer Energieversorgungsunternehmen überhaupt – einen Wahltarif für dynamische Netznutzungs- und Energietarife an. Dynamische Tarife sind ein wichtiger Hebel für die Entlastung des Stromnetzes. Kundinnen und Kunden mit grossen flexiblen Stromverbrauchern (z.B. Wärmepumpen, E-Autos, Boiler) können ihre Stromkosten optimieren, indem sie Strom dann nutzen, wenn die Tarife günstig sind – und so einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes leisten. Da beim Wahltarif für dynamische Netznutzungs- und Energietarife eine manuelle Steuerung des Verbrauchs kaum möglich ist und unter Umständen gar zu höheren Kosten als beim EKZ-Standardtarif führt, sollten interessierte Kundinnen und Kunden ein Energiemanagementsystem (EMS) installiert haben. Zudem muss zwingend ein kommunikativer Smart Meter vorhanden sein.
EKZ-Stromrechnung noch transparenter
Gemäss neuen regulatorischen Vorgaben weist EKZ ab 2026 den Messtarif als zusätzliche Tarifkomponente auf der Stromrechnung aus. Dieser ersetzt den Grundtarif, der bisher als Bestandteil der Netznutzung abgerechnet wurde. Ebenfalls neu erscheint der von der nationalen Übertragungsnetzgesellschaft Swissgrid erhobene «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz» auf der Rechnung. Mit diesem Zuschlag werden die Kosten solidarisiert, die für schweizweite Netzverstärkungen sowie durch die Unterstützung der Stahl- und Aluminiumindustrie anfallen.
Rückliefertarife für PV-Anlagen neu geregelt
Mit dem Stromgesetz wird der Rückliefertarif für Strom aus PV-Anlagen ab 2026 schweizweit harmonisiert. EKZ vergütet den ins Netz eingespeisten Strom somit künftig zum vom Bund quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis sowie auf Basis der anlagenspezifischen Minimalvergütung.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist davon auszugehen, dass die EKZ-Rückliefertarife im kommenden Jahr sinken werden, wobei sich der Referenzmarktpreis saisonal bzw. quartalsweise unterscheidet. Bei kleineren Anlagen wird aufgrund der angenommenen tiefen Referenzmarktpreise in sonnenreichen Quartalen voraussichtlich die gesetzliche Mindestvergütung bezahlt. Den Herkunftsnachweis nimmt EKZ auf Wunsch der Produzentinnen und Produzenten ab und vergütet diesen mit bis zu 3 Rp./kWh.
Kostenprognose online abrufbar
EKZ-Kundinnen und -Kunden können die Auswirkungen der neuen Tarife 2026 auf ihre individuelle Rechnung ab sofort im myEKZ-Kundenportal einsehen. Auf der ElCom-Webseite sind die Tarife aller Schweizer Energieversorger ab Anfang September abruf- und vergleichbar: www.strompreis.elcom.admin.ch.