Smart Meter

Smart Meter

Als einer der ersten Energieversorger der Schweiz hat EKZ schon 2013 mit der Einführung von Smart Metern begonnen. In unserem Netz sind heute über 210'000 Smart Meter im Einsatz.

Nutzen

Smart Meter sind von zentraler Bedeutung, um den zukünftigen Anforderungen an die Energieversorgung gerecht zu werden.

Nutzen eines Smart Meters:

  • geringerer personeller und administrativer Aufwand bei Umzügen
  • Möglichkeit der Prozessoptimierung bei Wechselprozessen
  • frühes Erkennen von Fehlfunktionen
  • regelmässige Plausibilitätsprüfungen abrechnungsrelevanter Messdaten
  • Erfassung Energienutzungsprofil auf der Grundlage von 15-Minuten-Messwerten
  • Möglichkeiten für die Steigerung der Energieeffizienz

Smart Meter sind von zentraler Bedeutung, um den zukünftigen Anforderungen an die Energieversorgung gerecht zu werden.

Nutzen eines Smart Meters:

  • geringerer personeller und administrativer Aufwand bei Umzügen
  • Möglichkeit der Prozessoptimierung bei Wechselprozessen
  • frühes Erkennen von Fehlfunktionen
  • regelmässige Plausibilitätsprüfungen abrechnungsrelevanter Messdaten
  • Erfassung Energienutzungsprofil auf der Grundlage von 15-Minuten-Messwerten
  • Möglichkeiten für die Steigerung der Energieeffizienz

Fragen und Antworten
Merkblatt Stromunterbruch

Was ist ein Smart Meter?

Der Smart Meter ist Ihr Anschluss an die Energiezukunft. Es ist ein Stromzähler auf dem neuesten Stand der Technik. Anders als Ihr bisheriger Zähler muss der Smart Meter nicht mehr «von Hand» abgelesen werden.

Damit der Smart Meter vollumfänglich funktioniert (kommunikativer Smart Meter) muss er in das Kommunikationsnetz eingebunden werden. 
Das geht so: 
Als erstes wird der Smart Meter installiert. Die Daten werden noch nicht übermittelt.
Sobald der Smart Meter in einem zweiten Schritt ins Kommunikationsnetz von EKZ eingebunden ist, meldet der Zähler die Verbrauchsdaten automatisch über die Stromleitung. Sie erhalten dann neu quartalweise eine Rechnung für den Strom, den Sie effektiv bezogen haben. Die Akontorechnungen entfallen. 

Der Smart Meter ist Ihr Anschluss an die Energiezukunft. Es ist ein Stromzähler auf dem neuesten Stand der Technik. Anders als Ihr bisheriger Zähler muss der Smart Meter nicht mehr «von Hand» abgelesen werden.

Damit der Smart Meter vollumfänglich funktioniert (kommunikativer Smart Meter) muss er in das Kommunikationsnetz eingebunden werden. 
Das geht so: 
Als erstes wird der Smart Meter installiert. Die Daten werden noch nicht übermittelt.
Sobald der Smart Meter in einem zweiten Schritt ins Kommunikationsnetz von EKZ eingebunden ist, meldet der Zähler die Verbrauchsdaten automatisch über die Stromleitung. Sie erhalten dann neu quartalweise eine Rechnung für den Strom, den Sie effektiv bezogen haben. Die Akontorechnungen entfallen. 

Was sind die Vorteile eines Smart-Meters?

Mit dem Smart Meter wird die Erfassung des Stromverbrauchs einfacher. Manuelles Ablesen ist nicht mehr nötig, die Akontorechnung entfällt. Gleichzeitig bietet der Smart Meter auch Ihnen als Kundin oder Kunde neue Möglichkeiten. Wenn Sie wünschen, können Sie Ihren eigenen Stromverbrauch im 15-Minuten-Schritt im Kundenportal myekz.ch visualisieren lassen. Sie erfahren so, wie sich Ihr Stromverbrauch entwickelt und wo sie allenfalls optimieren könnten.

Mit dem Smart Meter wird die Erfassung des Stromverbrauchs einfacher. Manuelles Ablesen ist nicht mehr nötig, die Akontorechnung entfällt. Gleichzeitig bietet der Smart Meter auch Ihnen als Kundin oder Kunde neue Möglichkeiten. Wenn Sie wünschen, können Sie Ihren eigenen Stromverbrauch im 15-Minuten-Schritt im Kundenportal myekz.ch visualisieren lassen. Sie erfahren so, wie sich Ihr Stromverbrauch entwickelt und wo sie allenfalls optimieren könnten.

Warum beschleunigt EKZ die Einführung der Smart Meter?

Mit der Einführung der Smart Meter bringt EKZ das Verteilnetz schrittweise auf den neuesten Stand der Technik. EKZ hat bereits 2013 als einer der ersten Energieversorger in der Schweiz mit der Einführung von Smart Metern begonnen und in dieser Zeit umfassende Erfahrung gesammelt. In unserem Netz sind bereits über 150’000 Smart Meter im Einsatz. Seit dem 1. Januar 2018 ist die Einführung von Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben (im Stromversorgungsgesetz und der Stromversorgungsverordnung). Die Smart Meter sind Teil der Energiestrategie 2050, welcher das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 zugestimmt hat.

Mit der Einführung der Smart Meter bringt EKZ das Verteilnetz schrittweise auf den neuesten Stand der Technik. EKZ hat bereits 2013 als einer der ersten Energieversorger in der Schweiz mit der Einführung von Smart Metern begonnen und in dieser Zeit umfassende Erfahrung gesammelt. In unserem Netz sind bereits über 150’000 Smart Meter im Einsatz. Seit dem 1. Januar 2018 ist die Einführung von Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben (im Stromversorgungsgesetz und der Stromversorgungsverordnung). Die Smart Meter sind Teil der Energiestrategie 2050, welcher das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 zugestimmt hat.

Was kostet mich ein Smart Meter?

Für Sie fallen keine direkten Kosten an.
Die Kosten von Smart Meter sind anrechenbare Netzkosten und werden über die Netznutzung verrechnet.

Für Sie fallen keine direkten Kosten an.
Die Kosten von Smart Meter sind anrechenbare Netzkosten und werden über die Netznutzung verrechnet.

Was muss ich unternehmen, damit ich einen Smart Meter erhalte?

Es besteht keine Möglichkeit, einen Smart Meter auf Wunsch einbauen zu lassen.

EKZ bringt das Verteilnetz schrittweise auf den neuesten Stand der Technik. Sie müssen nichts unternehmen. Sobald eine Installation bei Ihnen bevorsteht, informieren wir Sie per Post.

 

Es besteht keine Möglichkeit, einen Smart Meter auf Wunsch einbauen zu lassen.

EKZ bringt das Verteilnetz schrittweise auf den neuesten Stand der Technik. Sie müssen nichts unternehmen. Sobald eine Installation bei Ihnen bevorsteht, informieren wir Sie per Post.

 

Wie werde ich informiert, wenn bei mir ein Smart Meter installiert wird?

Bei allen Neu- und Umbauten installieren wir grundsätzlich Smart Meter. Falls ein vorhandener Energiezähler durch einen Smart Meter ersetzt wird, erhalten Sie mindestens 5 Werktage im Voraus ein Ankündigungsschreiben. Während dem Zählerwechsel gibt es einen ca. 10-minütigen Stromunterbruch.

Merkblatt Stromunterbruch

Sie haben das Ankündigungsschreiben erhalten und möchten kontaktiert werden bezüglich:

  • Terminvereinbarung
  • Fragen zum Ablauf
  • Geplanter Umbau/Abbruch der Elektroverteilung
  • Zählerzugang
  • Abwesenheit

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Bei allen Neu- und Umbauten installieren wir grundsätzlich Smart Meter. Falls ein vorhandener Energiezähler durch einen Smart Meter ersetzt wird, erhalten Sie mindestens 5 Werktage im Voraus ein Ankündigungsschreiben. Während dem Zählerwechsel gibt es einen ca. 10-minütigen Stromunterbruch.

Merkblatt Stromunterbruch

Sie haben das Ankündigungsschreiben erhalten und möchten kontaktiert werden bezüglich:

  • Terminvereinbarung
  • Fragen zum Ablauf
  • Geplanter Umbau/Abbruch der Elektroverteilung
  • Zählerzugang
  • Abwesenheit

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Welche Daten erfasst mein Smart Meter?

Bei EKZ werden grundsätzlich die Zählerstände (Registerwerte) einmal täglich erfasst, wobei die Tagesverbrauchswerte nach Hoch- und Niedertarif differenziert werden. Zudem werden – sofern am Ort des Zählers technisch möglich – die 15-Minuten-Verbrauchswerte aufgezeichnet, gespeichert und einmal täglich übermittelt.

Bei EKZ werden grundsätzlich die Zählerstände (Registerwerte) einmal täglich erfasst, wobei die Tagesverbrauchswerte nach Hoch- und Niedertarif differenziert werden. Zudem werden – sofern am Ort des Zählers technisch möglich – die 15-Minuten-Verbrauchswerte aufgezeichnet, gespeichert und einmal täglich übermittelt.

Kann EKZ mich mit dem Smart Meter «überwachen» und weiss zu jeder Zeit, wieviel Strom ich verbrauche?

Nein. Die Datenübertragung ist zwar tatsächlich eine wichtige Funktion, die der Smart Meter mitbringt. Gesendet wird aber nur einmal täglich und zwar in pseudonymisierter und verschlüsselter Form. Das heisst: Übermittelt werden lediglich die Nummer Ihres Smart Meters und die aktuellen Verbrauchswerte. Wir sind uns bewusst, dass die Daten Ihres Smart Meters persönlich sind. Entsprechend hoch sind unsere Ansprüche und Anstrengungen, die Vorgaben des Datenschutzes vollumfänglich einzuhalten.

Nein. Die Datenübertragung ist zwar tatsächlich eine wichtige Funktion, die der Smart Meter mitbringt. Gesendet wird aber nur einmal täglich und zwar in pseudonymisierter und verschlüsselter Form. Das heisst: Übermittelt werden lediglich die Nummer Ihres Smart Meters und die aktuellen Verbrauchswerte. Wir sind uns bewusst, dass die Daten Ihres Smart Meters persönlich sind. Entsprechend hoch sind unsere Ansprüche und Anstrengungen, die Vorgaben des Datenschutzes vollumfänglich einzuhalten.

Warum wird der Smart Meter noch durch einen Ableser vor Ort abgelesen?

Solange der Smart Meter nicht in das Kommunikationsnetz eingebunden ist, wird dieser nach wie vor von Ablesern vor Ort abgelesen. Erst mit der Einbindung in das Kommunikationsnetz, können die Verbrauchsdaten automatisch übermittelt werden und die Ablesung vor Ort entfällt. 

Solange der Smart Meter nicht in das Kommunikationsnetz eingebunden ist, wird dieser nach wie vor von Ablesern vor Ort abgelesen. Erst mit der Einbindung in das Kommunikationsnetz, können die Verbrauchsdaten automatisch übermittelt werden und die Ablesung vor Ort entfällt. 

Wie werde ich informiert, sobald mein neuer Zähler als Smart Meter funktioniert?

Sobald der Smart Meter die Daten zuverlässig an das EKZ-System übermittelt, wird ihre Verbrauchsanlage bei der nächsten Abrechnung von Akonto- auf effektive Abrechnung umgestellt. Das teilen wir Ihnen mit einem Brief – als Beilage zur Rechnung – mit. 

Sobald der Smart Meter die Daten zuverlässig an das EKZ-System übermittelt, wird ihre Verbrauchsanlage bei der nächsten Abrechnung von Akonto- auf effektive Abrechnung umgestellt. Das teilen wir Ihnen mit einem Brief – als Beilage zur Rechnung – mit. 

Wie sieht der Ablauf für die Installation und aktive Anbindung meines Smart Meters aus?

  1. Am vereinbarten Termin wird der Smart Meter bei Ihnen installiert.
    Der Smart Meter misst die Werte, übermittelt diese jedoch noch nicht.
  2. Das Kommunikationnetz für den Smart Meter wird aufgebaut. Dies kann je nach Standort schnell gehen oder etwas länger dauern.
  3. In der Zwischenzeit wird Ihr Smart Meter weiterhin vor Ort abgelesen.
  4. Sobald das Kommunikationsnetz steht, erhalten Sie ein Schreiben, dass Ihr Smart Meter nun mit voller Funktionalität zur Verfügung steht.
  1. Am vereinbarten Termin wird der Smart Meter bei Ihnen installiert.
    Der Smart Meter misst die Werte, übermittelt diese jedoch noch nicht.
  2. Das Kommunikationnetz für den Smart Meter wird aufgebaut. Dies kann je nach Standort schnell gehen oder etwas länger dauern.
  3. In der Zwischenzeit wird Ihr Smart Meter weiterhin vor Ort abgelesen.
  4. Sobald das Kommunikationsnetz steht, erhalten Sie ein Schreiben, dass Ihr Smart Meter nun mit voller Funktionalität zur Verfügung steht.

Können sich durch die neuen Zähler Störungen an meinen Geräten ergeben?

Bei Smart Metern, die via 2G/3G-Technologie ausgelesen werden, sind keine Störungen bekannt. In Ausnahmefällen kann es jedoch beim Einsatz der PLC-Technologie (PLAN+, G3) vorkommen, dass andere Geräte aufgrund mangelhafter Störfestigkeit auf das Kommunikationssignal reagieren. Dies kann sich beispielsweise durch selbsttätiges Ein- / Ausschalten von Touch-Lampen äussern.

Falls Geräte in Ihrem Haushalt seit der Installation des neuen Smart Meters Störungen aufweisen, bitten wir Sie, diese über das Formular unten auf dieser Seite zu melden.

Bei Smart Metern, die via 2G/3G-Technologie ausgelesen werden, sind keine Störungen bekannt. In Ausnahmefällen kann es jedoch beim Einsatz der PLC-Technologie (PLAN+, G3) vorkommen, dass andere Geräte aufgrund mangelhafter Störfestigkeit auf das Kommunikationssignal reagieren. Dies kann sich beispielsweise durch selbsttätiges Ein- / Ausschalten von Touch-Lampen äussern.

Falls Geräte in Ihrem Haushalt seit der Installation des neuen Smart Meters Störungen aufweisen, bitten wir Sie, diese über das Formular unten auf dieser Seite zu melden.

Sind die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet?

Ja, das Datenschutzrecht findet auf die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Smart Meter Anwendung. Darüber hinaus wurden im Stromversorgungsrecht spezifische Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit Daten aus Smart Metern erlassen. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden pseudonymisiert übermittelt. Ein direkter Rückschluss auf den Kunden ist auf dieser Ebene nicht möglich. Einzig zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben darf EKZ Daten in nicht pseudonymisierte Form ohne Einwilligung des Kunden bearbeiten. Dabei werden die übermittelten Daten bei der Erstellung der Stromrechnung mit dem Namen und den Adressdaten des Kunden abgeglichen und personalisiert. Daten aus Smart Metern, welche nicht für die Abrechnung benötigt werden und älter als 12 Monate sind, werden gelöscht oder anonymisiert. Vorbehalten bleibt die Bearbeitung zu anderen Zwecken, zu denen der Kunde seine Zustimmung gegeben hat.

Ja, das Datenschutzrecht findet auf die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Smart Meter Anwendung. Darüber hinaus wurden im Stromversorgungsrecht spezifische Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit Daten aus Smart Metern erlassen. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden pseudonymisiert übermittelt. Ein direkter Rückschluss auf den Kunden ist auf dieser Ebene nicht möglich. Einzig zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben darf EKZ Daten in nicht pseudonymisierte Form ohne Einwilligung des Kunden bearbeiten. Dabei werden die übermittelten Daten bei der Erstellung der Stromrechnung mit dem Namen und den Adressdaten des Kunden abgeglichen und personalisiert. Daten aus Smart Metern, welche nicht für die Abrechnung benötigt werden und älter als 12 Monate sind, werden gelöscht oder anonymisiert. Vorbehalten bleibt die Bearbeitung zu anderen Zwecken, zu denen der Kunde seine Zustimmung gegeben hat.

Kann ich als Kunde auf meine 15-Minuten-Daten zugreifen?

Ja, falls ihr Zähler vollständig kommunikationsfähig ist und die technischen Übertragungskapazitäten im Gebiet des Zählers ausreichend vorhanden sind, können Sie im myEKZ Kundenportal Ihre 15-Minuten-Verbrauchswerte einsehen. Dafür braucht es ein Login und Ihre Zustimmung für die Bearbeitung der Daten zum Zweck der Verbrauchsvisualisierung durch die EKZ. Eine Registrierung ist im myEKZ Kundenportal möglich.

Ja, falls ihr Zähler vollständig kommunikationsfähig ist und die technischen Übertragungskapazitäten im Gebiet des Zählers ausreichend vorhanden sind, können Sie im myEKZ Kundenportal Ihre 15-Minuten-Verbrauchswerte einsehen. Dafür braucht es ein Login und Ihre Zustimmung für die Bearbeitung der Daten zum Zweck der Verbrauchsvisualisierung durch die EKZ. Eine Registrierung ist im myEKZ Kundenportal möglich.

Bin ich durch den Smart Meter erhöhter Strahlung ausgesetzt?

Nein. Ihr Smart Meter übermittelt die Verbrauchsdaten über die Stromleitung. Dadurch entsteht keine zusätzliche Strahlung. In ländlichen, schwach besiedelten Gebieten setzen wir vereinzelt (< 1 Prozent) Smart Meter ein, welche über Mobilfunktechnologie kommunizieren (2G/3G). Diese Zähler erzeugen einmal täglich für kurze Zeit ein elektromagnetisches Feld, das mit dem eines konventionellen Mobiltelefons vergleichbar ist. Die von EKZ eingesetzten Smart Meter entsprechen allen geltenden Richtlinien und Verordnungen.

Nein. Ihr Smart Meter übermittelt die Verbrauchsdaten über die Stromleitung. Dadurch entsteht keine zusätzliche Strahlung. In ländlichen, schwach besiedelten Gebieten setzen wir vereinzelt (< 1 Prozent) Smart Meter ein, welche über Mobilfunktechnologie kommunizieren (2G/3G). Diese Zähler erzeugen einmal täglich für kurze Zeit ein elektromagnetisches Feld, das mit dem eines konventionellen Mobiltelefons vergleichbar ist. Die von EKZ eingesetzten Smart Meter entsprechen allen geltenden Richtlinien und Verordnungen.

Kann ich auf einen Smart Meter verzichten und meinen alten Zähler behalten?

Das ist leider nicht möglich. Die neue Stromversorgungsverordnung (StromVV) des Bundes schreibt seit dem 1. Januar 2018 die Einführung der Smart Meter vor. Bei Fragen füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Das ist leider nicht möglich. Die neue Stromversorgungsverordnung (StromVV) des Bundes schreibt seit dem 1. Januar 2018 die Einführung der Smart Meter vor. Bei Fragen füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Was muss ich bezogen auf meine elektrischen Geräte vor und nach dem Wechsel auf einen Smart Meter beachten?

Beim Wechsel auf einen Smart Meter muss EKZ die Stromzufuhr zu Ihrem Haus, bzw. zu Ihrer Wohnung für einige Minuten unterbrechen. EKZ empfiehlt die untenstehenden Massnahmen einzuhalten.

Wichtig
Auf keinen Fall darf während eines Stromunterbruchs eine dezentrale Stromerzeugungsanlage, z.B. Solaranlage, Notstromgruppe, BHKW, usw. Energie ins elektrische Netz der EKZ zurückspeisen!

Massnahmen vor dem Stromunterbruch
• Bei allen elektrischen Geräten sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Das gilt besonders für Alarmanlagen, automatische Torantriebe, automatische Pumpen, Heizungsanlagen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und Ähnliches.
• Personenaufzüge und industrielle Maschinen nicht benützen.
• Nicht ausfallsicheren Liftanlagen: Bitte den Liftservice zum Wiedereinschalten der Anlage vorinformieren.
• Maschinen inklusive Steuerungen ganz ausschalten und vom Netz trennen.
• Computer und Zubehör: Daten sichern, Gerät herunterfahren, ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Unterhaltungselektronik und Telefonanlagen: Ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Backöfen, Geschirrspüler, Tumbler, Waschmaschinen: Ausschalten. Bei Bedarf nach dem Wiedereinschalten neu programmieren (z.B. Zeit setzen).
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen. (keine Kühlung ohne Strom)
• Nicht benötigte, elektrische Geräte ausschalten und wenn möglich vom Netz trennen.
• Nicht beendete Arbeiten an elektrischen Geräten sichern, so dass ein Stromausfall (auch in der Nacht) nicht zu Unfällen führen kann.
• Empfehlung: Halten Sie eine Taschenlampe bereit.
• Empfehlung: Ältere Personen und Kinder über den bevorstehenden Stromunterbruch informieren.

Massnahmen während dem Stromunterbruch
• Alle elektrischen Geräte ausschalten und wenn möglich den Netzstecker ziehen, sofern diese Geräte nicht bereits vor dem Stromunterbruch ausgeschaltet wurden.
(Geräte wie z.B. Herdplatten, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Kreissägen, Staubsauger, Modems, Stereoanlagen, Computer, Fernseher, usw. können sich beim Wiedereinschalten des Stroms automatisch einschalten.)
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen (keine Kühlung ohne Strom)
• Empfehlung: Ältere Personen und Kinder über den Stromunterbruch informieren.

Massnahmen nach dem Stromunterbruch

• Prüfen Sie in Ihrem Sicherungskasten oder Wohnungsverteiler die Sicherungen und FI-Schalter und schalten diese falls notwendig ein.
• Prüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Tiefkühlgeräte und Kühlschränke.
• Prüfen Sie Uhren (Backofenuhr, Wecker, Radiowecker), elektrisch angetriebene Zeitanzeigen, Schalt- respektive Steuergeräte ohne Gangreserve, usw. und stellen diese falls notwendig neu ein.
• Empfehlung: Kontrollieren Sie ob alle elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und schalten Sie nicht benötigte Geräte aus. Falls während dem Stromunterbruch versehentlich ein elektrisches Gerät, wie z.B. Herdplatte, eingeschaltet wurde, kann dies nach dem Einschalten des Stroms zu gefährlichen Situationen führen.

Haftung
• Elektrische Geräte müssen einen Stromausfall bewältigen können (siehe Produkthaftpflicht der Hersteller PrHG Art. 1 lit. b).
• Gemäss den Art. 9.4 der Allgemeinen Bedingungen der EKZ für Endverbraucher und Produzenten mit Grundversorgung vom 08. September 2008 haben Kunden von sich aus allen nötigen Vorkehrungen zu treffen, um an ihren Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können.
• Die EKZ liefern in der Regel ununterbrochen elektrische Energie. Ausnahmen sind unter anderem betriebsbedingte Unterbrechungen. Aus Sicherheitsgründen muss bei einem Zählerwechsel die Stromzufuhr unterbrochen werden.
(Zählerwechsel von Stromwandlermessungen sind vom Stromunterbruch ausgenommen.)

Beim Wechsel auf einen Smart Meter muss EKZ die Stromzufuhr zu Ihrem Haus, bzw. zu Ihrer Wohnung für einige Minuten unterbrechen. EKZ empfiehlt die untenstehenden Massnahmen einzuhalten.

Wichtig
Auf keinen Fall darf während eines Stromunterbruchs eine dezentrale Stromerzeugungsanlage, z.B. Solaranlage, Notstromgruppe, BHKW, usw. Energie ins elektrische Netz der EKZ zurückspeisen!

Massnahmen vor dem Stromunterbruch
• Bei allen elektrischen Geräten sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Das gilt besonders für Alarmanlagen, automatische Torantriebe, automatische Pumpen, Heizungsanlagen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und Ähnliches.
• Personenaufzüge und industrielle Maschinen nicht benützen.
• Nicht ausfallsicheren Liftanlagen: Bitte den Liftservice zum Wiedereinschalten der Anlage vorinformieren.
• Maschinen inklusive Steuerungen ganz ausschalten und vom Netz trennen.
• Computer und Zubehör: Daten sichern, Gerät herunterfahren, ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Unterhaltungselektronik und Telefonanlagen: Ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Backöfen, Geschirrspüler, Tumbler, Waschmaschinen: Ausschalten. Bei Bedarf nach dem Wiedereinschalten neu programmieren (z.B. Zeit setzen).
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen. (keine Kühlung ohne Strom)
• Nicht benötigte, elektrische Geräte ausschalten und wenn möglich vom Netz trennen.
• Nicht beendete Arbeiten an elektrischen Geräten sichern, so dass ein Stromausfall (auch in der Nacht) nicht zu Unfällen führen kann.
• Empfehlung: Halten Sie eine Taschenlampe bereit.
• Empfehlung: Ältere Personen und Kinder über den bevorstehenden Stromunterbruch informieren.

Massnahmen während dem Stromunterbruch
• Alle elektrischen Geräte ausschalten und wenn möglich den Netzstecker ziehen, sofern diese Geräte nicht bereits vor dem Stromunterbruch ausgeschaltet wurden.
(Geräte wie z.B. Herdplatten, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Kreissägen, Staubsauger, Modems, Stereoanlagen, Computer, Fernseher, usw. können sich beim Wiedereinschalten des Stroms automatisch einschalten.)
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen (keine Kühlung ohne Strom)
• Empfehlung: Ältere Personen und Kinder über den Stromunterbruch informieren.

Massnahmen nach dem Stromunterbruch

• Prüfen Sie in Ihrem Sicherungskasten oder Wohnungsverteiler die Sicherungen und FI-Schalter und schalten diese falls notwendig ein.
• Prüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Tiefkühlgeräte und Kühlschränke.
• Prüfen Sie Uhren (Backofenuhr, Wecker, Radiowecker), elektrisch angetriebene Zeitanzeigen, Schalt- respektive Steuergeräte ohne Gangreserve, usw. und stellen diese falls notwendig neu ein.
• Empfehlung: Kontrollieren Sie ob alle elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und schalten Sie nicht benötigte Geräte aus. Falls während dem Stromunterbruch versehentlich ein elektrisches Gerät, wie z.B. Herdplatte, eingeschaltet wurde, kann dies nach dem Einschalten des Stroms zu gefährlichen Situationen führen.

Haftung
• Elektrische Geräte müssen einen Stromausfall bewältigen können (siehe Produkthaftpflicht der Hersteller PrHG Art. 1 lit. b).
• Gemäss den Art. 9.4 der Allgemeinen Bedingungen der EKZ für Endverbraucher und Produzenten mit Grundversorgung vom 08. September 2008 haben Kunden von sich aus allen nötigen Vorkehrungen zu treffen, um an ihren Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können.
• Die EKZ liefern in der Regel ununterbrochen elektrische Energie. Ausnahmen sind unter anderem betriebsbedingte Unterbrechungen. Aus Sicherheitsgründen muss bei einem Zählerwechsel die Stromzufuhr unterbrochen werden.
(Zählerwechsel von Stromwandlermessungen sind vom Stromunterbruch ausgenommen.)

Was ändert sich am Rechnungsmodus?

Sie erhalten ab der Umstellung in unseren Systemen nur noch verbrauchsbezogene Abrechnungen. Das bisherige rollierende Jahresabrechnungsverfahren mit Akontorechnungen wird somit aufgehoben. 

Sie erhalten ab der Umstellung in unseren Systemen nur noch verbrauchsbezogene Abrechnungen. Das bisherige rollierende Jahresabrechnungsverfahren mit Akontorechnungen wird somit aufgehoben. 

Muss ich beim Zählerwechsel zu Hause sein?

Vorausgesetzt der gefahrlose Zugang zum Zähler ist gewährleistet, können wir den Zähler auch wechseln, wenn Sie nicht zu Hause sind (z.B. Geräteraum oder Aussenkasten.)
Falls Sie unsicher sind, wo sich der Zähler befindet, weiss eventuell die Verwaltung oder Eigentümerschaft weiter.
Wichtig ist, dass Sie unmittelbar vor dem Zählerwechsel alle elektrischen Geräte ausschalten.

Vorausgesetzt der gefahrlose Zugang zum Zähler ist gewährleistet, können wir den Zähler auch wechseln, wenn Sie nicht zu Hause sind (z.B. Geräteraum oder Aussenkasten.)
Falls Sie unsicher sind, wo sich der Zähler befindet, weiss eventuell die Verwaltung oder Eigentümerschaft weiter.
Wichtig ist, dass Sie unmittelbar vor dem Zählerwechsel alle elektrischen Geräte ausschalten.

Kann ich online einen Terminwunsch anbringen?

Den Terminwunsch können Sie online in unserem Kontaktformular eingeben.

Den Terminwunsch können Sie online in unserem Kontaktformular eingeben.

Wie kann ich den Termin für den Zählerwechsel verschieben?

Unsere Monteure bringen in der Regel einige Tage vor dem Zählerwechsel einen Aushang bei der Liegenschaft an, auf dem das Datum und die ungefähre Uhrzeit steht. Auf dem Aushang ist zur einfachen Kontaktaufnahme, bzw. Terminabsprache auch die Telefonnummer des Monteurs vermerkt.

Bei Fragen füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Unsere Monteure bringen in der Regel einige Tage vor dem Zählerwechsel einen Aushang bei der Liegenschaft an, auf dem das Datum und die ungefähre Uhrzeit steht. Auf dem Aushang ist zur einfachen Kontaktaufnahme, bzw. Terminabsprache auch die Telefonnummer des Monteurs vermerkt.

Bei Fragen füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Kann der Termin für den Zählerwechsel auch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag verschoben werden?

Die Zählerwechsel finden werktags von Montag bis Freitag statt.

Die Zählerwechsel finden werktags von Montag bis Freitag statt.

Was muss ich beim Zugang zum Zähler beachten?

Der Zugang zum Zähler muss gefahrlos möglich sein, so dass unsere Mitarbeiter ohne Hindernisse zum Zähler gelangen.
Falls sich der Zähler in einem abgeschlossenen Raum befindet, ist der Zugang über den Hauswart, die Verwaltung oder die Eigentümerschaft zu gewährleisten.

Der Zugang zum Zähler muss gefahrlos möglich sein, so dass unsere Mitarbeiter ohne Hindernisse zum Zähler gelangen.
Falls sich der Zähler in einem abgeschlossenen Raum befindet, ist der Zugang über den Hauswart, die Verwaltung oder die Eigentümerschaft zu gewährleisten.

Kontakt

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügbar wird.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Einführung der Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben (im Stromversorgungsgesetz und der Stromversorgungsverordnung). Die Smart Meter sind Teil der Energiestrategie 2050, welcher das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 zugestimmt hat. Bis Ende 2027 müssen mindestens 80 Prozent der Messeinrichtungen im EKZ-Versorgungsgebiet einem Smart Meter entsprechen.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Einführung der Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben (im Stromversorgungsgesetz und der Stromversorgungsverordnung). Die Smart Meter sind Teil der Energiestrategie 2050, welcher das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 zugestimmt hat. Bis Ende 2027 müssen mindestens 80 Prozent der Messeinrichtungen im EKZ-Versorgungsgebiet einem Smart Meter entsprechen.

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Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Nachricht wurde versendet und wird so schnell wie möglich bearbeitet.

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Bei der Übermittlung ihrer Anfrage ist leider ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später nochmals oder wenden Sie sich an den Support.

Bei der Übermittlung ihrer Anfrage ist leider ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später nochmals oder wenden Sie sich an den Support.

Ihre Anfrage wird übermittelt.
Ihre Anfrage wird übermittelt.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der EKZ-Datenschutzerklärung.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der EKZ-Datenschutzerklärung.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Kundendienst

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

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