Beim Wechsel auf einen Smart Meter muss EKZ die Stromzufuhr zu Ihrem Haus, bzw. zu Ihrer Wohnung für einige Minuten unterbrechen. EKZ empfiehlt die untenstehenden Massnahmen einzuhalten.
Wichtig
Auf keinen Fall darf während eines Stromunterbruchs eine dezentrale Stromerzeugungsanlage, z.B. Solaranlage, Notstromgruppe, BHKW, usw. Energie ins elektrische Netz der EKZ zurückspeisen!
Massnahmen vor dem Stromunterbruch
• Bei allen elektrischen Geräten sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Das gilt besonders für Alarmanlagen, automatische Torantriebe, automatische Pumpen, Heizungsanlagen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und Ähnliches.
• Personenaufzüge und industrielle Maschinen nicht benützen.
• Nicht ausfallsicheren Liftanlagen: Bitte den Liftservice zum Wiedereinschalten der Anlage vorinformieren.
• Maschinen inklusive Steuerungen ganz ausschalten und vom Netz trennen.
• Computer und Zubehör: Daten sichern, Gerät herunterfahren, ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Unterhaltungselektronik und Telefonanlagen: Ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Backöfen, Geschirrspüler, Tumbler, Waschmaschinen: Ausschalten. Bei Bedarf nach dem Wiedereinschalten neu programmieren (z.B. Zeit setzen).
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen. (keine Kühlung ohne Strom)
• Nicht benötigte, elektrische Geräte ausschalten und wenn möglich vom Netz trennen.
• Nicht beendete Arbeiten an elektrischen Geräten sichern, so dass ein Stromausfall (auch in der Nacht) nicht zu Unfällen führen kann.
• Empfehlung: Halten Sie eine Taschenlampe bereit.
• Empfehlung: Ältere Personen und Kinder über den bevorstehenden Stromunterbruch informieren.
Massnahmen während dem Stromunterbruch
• Alle elektrischen Geräte ausschalten und wenn möglich den Netzstecker ziehen, sofern diese Geräte nicht bereits vor dem Stromunterbruch ausgeschaltet wurden.
(Geräte wie z.B. Herdplatten, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Kreissägen, Staubsauger, Modems, Stereoanlagen, Computer, Fernseher, usw. können sich beim Wiedereinschalten des Stroms automatisch einschalten.)
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen (keine Kühlung ohne Strom)
• Empfehlung: Ältere Personen und Kinder über den Stromunterbruch informieren.
Massnahmen nach dem Stromunterbruch
• Prüfen Sie in Ihrem Sicherungskasten oder Wohnungsverteiler die Sicherungen und FI-Schalter und schalten diese falls notwendig ein.
• Prüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Tiefkühlgeräte und Kühlschränke.
• Prüfen Sie Uhren (Backofenuhr, Wecker, Radiowecker), elektrisch angetriebene Zeitanzeigen, Schalt- respektive Steuergeräte ohne Gangreserve, usw. und stellen diese falls notwendig neu ein.
• Empfehlung: Kontrollieren Sie ob alle elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und schalten Sie nicht benötigte Geräte aus. Falls während dem Stromunterbruch versehentlich ein elektrisches Gerät, wie z.B. Herdplatte, eingeschaltet wurde, kann dies nach dem Einschalten des Stroms zu gefährlichen Situationen führen.
Haftung
• Elektrische Geräte müssen einen Stromausfall bewältigen können (siehe Produkthaftpflicht der Hersteller PrHG Art. 1 lit. b).
• Gemäss den Art. 9.4 der Allgemeinen Bedingungen der EKZ für Endverbraucher und Produzenten mit Grundversorgung vom 08. September 2008 haben Kunden von sich aus allen nötigen Vorkehrungen zu treffen, um an ihren Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können.
• Die EKZ liefern in der Regel ununterbrochen elektrische Energie. Ausnahmen sind unter anderem betriebsbedingte Unterbrechungen. Aus Sicherheitsgründen muss bei einem Zählerwechsel die Stromzufuhr unterbrochen werden.
(Zählerwechsel von Stromwandlermessungen sind vom Stromunterbruch ausgenommen.)