Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen. Aufgrund der positiven Ergebnisse der kantonalen Studien und einer Machbarkeitsstudie hat sich EKZ entschieden, im Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen ein Windprojekt auszuarbeiten. Im November 2017 hat EKZ die Behörden und die Bevölkerung letztmals über das Vorhaben informiert. Nach Verabschiedung des Richtplans durch den Kanton kann das Windprojekt nun wiederaufgenommen und weiterentwickelt sowie die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte in Kenntnis gesetzt werden.
Nächste Etappe: Erarbeiten von Projektvarianten
In einem nächsten Schritt wird EKZ technische Varianten ausarbeiten. Neben den Standorten und der Höhe der Windenergieanlagen sind die Verkehrserschliessung und der Netzanschluss festzulegen. Die Varianten werden voraussichtlich Anfang 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Deren Anliegen fliessen zusammen mit den Abklärungen zur Umweltverträglichkeit in den Variantenentscheid mit ein. Dieser soll spätestens Mitte 2022 fallen. Eine noch zu bildende Begleitgruppe wird eng in das Projekt involviert und die Bevölkerung regelmässig informiert. Zudem wird EKZ das Vorhaben durch partnerschaftliche Beteiligungsmodelle in der Region breit abstützen.
Umfangreiche Prüfung der Umweltverträglichkeit
Für Auswirkungen von Windanlagen auf Mensch, Umwelt und Landschaftsbild gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Deshalb wird das Windprojekt in Thundorf und Hüttlingen, mit Unterstützung von spezialisierten Expertenbüros, einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Ziel ist es, die Schallemissionen und den Schattenwurf der Anlagen in den benachbarten Siedlungsgebieten so gering wie möglich zu halten – ebenso die Auswirkungen auf Brut- und Zugvögel, Fledermäuse und weitere Tiere sowie Pflanzen. Der Umweltverträglichkeitsbericht wird den Behörden des Kantons Thurgau zur Genehmigung vorgelegt.
Die Gemeinden haben das letzte Wort
Den abschliessenden politischen Entscheid für oder gegen das Windprojekt werden die Stimmbürgerinnen und -bürger der Standortgemeinden fällen. Gemäss aktuellem Zeitplan stimmen sie 2023 über die für das Projekt nötige Änderung der Nutzungsplanung ab. Parallel zum politischen Prozess wird das Baubewilligungsverfahren in Angriff genommen.
Mehr zum Projekt: windenergie-thundorf.ch
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen. Aufgrund der positiven Ergebnisse der kantonalen Studien und einer Machbarkeitsstudie hat sich EKZ entschieden, im Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen ein Windprojekt auszuarbeiten. Im November 2017 hat EKZ die Behörden und die Bevölkerung letztmals über das Vorhaben informiert. Nach Verabschiedung des Richtplans durch den Kanton kann das Windprojekt nun wiederaufgenommen und weiterentwickelt sowie die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte in Kenntnis gesetzt werden.
Nächste Etappe: Erarbeiten von Projektvarianten
In einem nächsten Schritt wird EKZ technische Varianten ausarbeiten. Neben den Standorten und der Höhe der Windenergieanlagen sind die Verkehrserschliessung und der Netzanschluss festzulegen. Die Varianten werden voraussichtlich Anfang 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Deren Anliegen fliessen zusammen mit den Abklärungen zur Umweltverträglichkeit in den Variantenentscheid mit ein. Dieser soll spätestens Mitte 2022 fallen. Eine noch zu bildende Begleitgruppe wird eng in das Projekt involviert und die Bevölkerung regelmässig informiert. Zudem wird EKZ das Vorhaben durch partnerschaftliche Beteiligungsmodelle in der Region breit abstützen.
Umfangreiche Prüfung der Umweltverträglichkeit
Für Auswirkungen von Windanlagen auf Mensch, Umwelt und Landschaftsbild gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Deshalb wird das Windprojekt in Thundorf und Hüttlingen, mit Unterstützung von spezialisierten Expertenbüros, einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Ziel ist es, die Schallemissionen und den Schattenwurf der Anlagen in den benachbarten Siedlungsgebieten so gering wie möglich zu halten – ebenso die Auswirkungen auf Brut- und Zugvögel, Fledermäuse und weitere Tiere sowie Pflanzen. Der Umweltverträglichkeitsbericht wird den Behörden des Kantons Thurgau zur Genehmigung vorgelegt.
Die Gemeinden haben das letzte Wort
Den abschliessenden politischen Entscheid für oder gegen das Windprojekt werden die Stimmbürgerinnen und -bürger der Standortgemeinden fällen. Gemäss aktuellem Zeitplan stimmen sie 2023 über die für das Projekt nötige Änderung der Nutzungsplanung ab. Parallel zum politischen Prozess wird das Baubewilligungsverfahren in Angriff genommen.
Mehr zum Projekt: windenergie-thundorf.ch