Die Frage, ob und wie die Region rund um den Wellenberg vom Windprojekt profitieren kann, bewegt nicht nur die Bevölkerung der Standortgemeinde Thundorf, sondern auch die Nachbargemeinden. Im Juni hat das Projektteam angekündigt, hierzu ein Modell zu entwickeln. Es soll den Mehrwert, den das Projekt neben der Produktion von erneuerbarem Winterstrom leistet, möglichst breit verankern. Nun liegen konkrete Pläne auf dem Tisch.
Entschädigungen auf mehreren Ebenen
Das Modell sieht vor, der Standortgemeinde Thundorf einen Solidaritätsbeitrag von 2.5 Prozent des jährlichen Umsatzes des Windprojekts zu entrichten. Mit derselben Summe werden die Grundeigentümerinnen und -eigentümer der Anlagenstandorte entschädigt. Darüber hinaus wird ein Fonds für Thundorf und die den Windkraftanlagen am nächsten gelegenen Nachbargemeinden eingerichtet. In diesen sollen ebenfalls 2.5 Prozent des jährlichen Umsatzes fliessen. Der Fonds ist für Projekte reserviert, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Gemeinden können über die Verwendung der Gelder selbst bestimmen. Die Gesamtentschädigung ist mit insgesamt 7.5 Prozent höher als in der Branche üblich. Nach aktuellem Projektstand entsprechen 2.5 Prozent des Umsatzes einer Summe von 100'000 CHF bis 130'000 CHF pro Jahr.
Beteiligungen: Wertschöpfung bleibt in der Region
Darüber hinaus wird Thundorf vom Steuerertrag der Gesellschaft profitieren, welche die Windanlagen projektiert und betreibt. Sie soll bis Ende 2022 gegründet werden. Die Gesellschaft wird es lokalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen ermöglichen, sich anteilsmässig am Windprojekt zu beteiligen. Damit bleibt ein weiterer Teil der Wertschöpfung in der Region. Die aktuell laufenden Gespräche mit regionalen Energieversorgern sind auf gutem Weg. Schliesslich werden bei der Realisierung des Projekts das lokale Gewerbe und die ansässige Industrie zum Zug kommen, sofern dies mit dem Submissionsgesetzt vereinbar ist.
Kompensationsmassnahmen für Mensch und Umwelt
In Koordination mit Umweltverbänden und unter Einbezug lokaler Verbände und Gruppen werden zudem gegenwärtig verschiedene Kompensationsmassnahmen geprüft. Darunter fallen beispielsweise landwirtschaftliche Aufwertungen, die Sanierung von Infrastrukturen, aber auch Massnahmen im Umweltbereich – z.B. Massnahmen für Vögel und Fledermäuse – oder die Reduktion von Lichtemissionen.
Leichte Anpassung der Anlagenstandorte
Im Rahmen der aktuell laufenden Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Projektteam die Anlagenstandorte erneut leicht angepasst. Grundlage dafür waren Ergebnisse aus dem Dialog mit den kantonalen Fachstellen und den Umweltverbänden. Die Anpassungen erhöhen beispielsweise den Schutz von Vögeln und Fledermäusen, schonen ökologisch wertvolle Waldflächen und reduzieren die Auswirkungen der Windanlagen auf Weg- und Freizeitinfrastrukturen.
Raumplanung / politischer Prozess
Das angepasste Layout ist ein Element des raumplanerischen Prozesses, den die Gemeinde Thundorf parallel zur Entwicklung des Windprojekts durchläuft. Am 24. Oktober 2022 lanciert die Gemeinde mit einem Informationsanlass die Mitwirkung zur Nutzungsplanänderung. Am 9. Januar 2023 beginnt die Mitwirkung zum Gestaltungsplan und zum Umweltverträglichkeitsbericht. Nutzungsplanänderung und Gestaltungsplan werden im März 2023 öffentlich aufgelegt. Voraussichtlich Ende Mai 2023 stimmen die Stimmbürgerinnen und -bürger Thundorfs über die Nutzungsplanänderung ab.
Beitrag zur Verhinderung der «Winterstromlücke»
Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur einheimischen erneuerbaren Energieversorgung. Zwei Drittel des Windstroms werden im Winter produziert. Damit ist er komplementär zu Solar- und Wasserkraft und stärkt die Versorgungssicherheit in der Schweiz.
Die Frage, ob und wie die Region rund um den Wellenberg vom Windprojekt profitieren kann, bewegt nicht nur die Bevölkerung der Standortgemeinde Thundorf, sondern auch die Nachbargemeinden. Im Juni hat das Projektteam angekündigt, hierzu ein Modell zu entwickeln. Es soll den Mehrwert, den das Projekt neben der Produktion von erneuerbarem Winterstrom leistet, möglichst breit verankern. Nun liegen konkrete Pläne auf dem Tisch.
Entschädigungen auf mehreren Ebenen
Das Modell sieht vor, der Standortgemeinde Thundorf einen Solidaritätsbeitrag von 2.5 Prozent des jährlichen Umsatzes des Windprojekts zu entrichten. Mit derselben Summe werden die Grundeigentümerinnen und -eigentümer der Anlagenstandorte entschädigt. Darüber hinaus wird ein Fonds für Thundorf und die den Windkraftanlagen am nächsten gelegenen Nachbargemeinden eingerichtet. In diesen sollen ebenfalls 2.5 Prozent des jährlichen Umsatzes fliessen. Der Fonds ist für Projekte reserviert, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Gemeinden können über die Verwendung der Gelder selbst bestimmen. Die Gesamtentschädigung ist mit insgesamt 7.5 Prozent höher als in der Branche üblich. Nach aktuellem Projektstand entsprechen 2.5 Prozent des Umsatzes einer Summe von 100'000 CHF bis 130'000 CHF pro Jahr.
Beteiligungen: Wertschöpfung bleibt in der Region
Darüber hinaus wird Thundorf vom Steuerertrag der Gesellschaft profitieren, welche die Windanlagen projektiert und betreibt. Sie soll bis Ende 2022 gegründet werden. Die Gesellschaft wird es lokalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen ermöglichen, sich anteilsmässig am Windprojekt zu beteiligen. Damit bleibt ein weiterer Teil der Wertschöpfung in der Region. Die aktuell laufenden Gespräche mit regionalen Energieversorgern sind auf gutem Weg. Schliesslich werden bei der Realisierung des Projekts das lokale Gewerbe und die ansässige Industrie zum Zug kommen, sofern dies mit dem Submissionsgesetzt vereinbar ist.
Kompensationsmassnahmen für Mensch und Umwelt
In Koordination mit Umweltverbänden und unter Einbezug lokaler Verbände und Gruppen werden zudem gegenwärtig verschiedene Kompensationsmassnahmen geprüft. Darunter fallen beispielsweise landwirtschaftliche Aufwertungen, die Sanierung von Infrastrukturen, aber auch Massnahmen im Umweltbereich – z.B. Massnahmen für Vögel und Fledermäuse – oder die Reduktion von Lichtemissionen.
Leichte Anpassung der Anlagenstandorte
Im Rahmen der aktuell laufenden Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Projektteam die Anlagenstandorte erneut leicht angepasst. Grundlage dafür waren Ergebnisse aus dem Dialog mit den kantonalen Fachstellen und den Umweltverbänden. Die Anpassungen erhöhen beispielsweise den Schutz von Vögeln und Fledermäusen, schonen ökologisch wertvolle Waldflächen und reduzieren die Auswirkungen der Windanlagen auf Weg- und Freizeitinfrastrukturen.
Raumplanung / politischer Prozess
Das angepasste Layout ist ein Element des raumplanerischen Prozesses, den die Gemeinde Thundorf parallel zur Entwicklung des Windprojekts durchläuft. Am 24. Oktober 2022 lanciert die Gemeinde mit einem Informationsanlass die Mitwirkung zur Nutzungsplanänderung. Am 9. Januar 2023 beginnt die Mitwirkung zum Gestaltungsplan und zum Umweltverträglichkeitsbericht. Nutzungsplanänderung und Gestaltungsplan werden im März 2023 öffentlich aufgelegt. Voraussichtlich Ende Mai 2023 stimmen die Stimmbürgerinnen und -bürger Thundorfs über die Nutzungsplanänderung ab.
Beitrag zur Verhinderung der «Winterstromlücke»
Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur einheimischen erneuerbaren Energieversorgung. Zwei Drittel des Windstroms werden im Winter produziert. Damit ist er komplementär zu Solar- und Wasserkraft und stärkt die Versorgungssicherheit in der Schweiz.