Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen es seit dem 1. Januar 2026, lokal produzierten Strom innerhalb eines Quartiers oder über eine ganze Gemeinde hinweg zu verkaufen und zu nutzen.
Mit der LEG-Abrechnung bietet EKZ eine Lösung für selbstorganisierte LEG, um den flexibel gehandelten Strom einfach abzurechnen. Die Abrechnungslösung ist empfohlen für kleine LEG.
Sie gründen eine LEG für die Nutzung von Solarstrom in der Nachbarschaft, wollen sich aber nicht selbst um die Abrechnung kümmern? Dann ist die LEG-Abrechnung von EKZ eine unkomplizierte Lösung für Sie.
Als LEG-Vertreter setzen Sie sich aktiv für die lokale Nutzung von Solarstrom ein, die LEG-Abrechnung von EKZ unterstützt Sie optimal dabei.
In Absprache mit den Teilnehmenden bestimmen Sie, was der LEG-Strom bei den Verbrauchern kostet und welcher Preis den Produzenten für den LEG-Strom ausbezahlt wird – mit der LEG-Abrechnung rechnet EKZ für Sie ab.
Sie haben über das myEKZ-Portal eine LEG in Ihrer Nachbarschaft angemeldet und sind somit die Vertreterin oder der Vertreter der LEG. Hier gelangen Sie zur Anleitung für die Registrierung einer LEG.
Die Aufgaben des Vertreters oder der Vertreterin einer LEG sind in Art. 19g Abs. 1 der Stromversorgungsverordnung und in den EKZ-Teilnahmebedingungen festgelegt.
Sie sind LEG-Vertreter und haben sich sowohl für die LEG-Abrechnung angemeldet, als auch die AGB akzeptiert.
Sie haben die abzurechnenden LEG-Strompreise (LEG-Strompreis für die Endverbraucher und LEG-Strompreis für die Produzenten) festgelegt.
Das Dienstleistungsentgelt für die LEG-Abrechnung beträgt 1,5 Rp./kWh und wird auf dem LEG-intern ausgetauschten Strom erhoben. Der LEG-Vertreter setzt pro Quartal je einen LEG-Strompreis für die Endverbraucher und einen LEG-Strompreis für die Produktionsanlagen. Die Differenz der beiden Strompreise muss mindestens 1.5 Rp./kWh betragen, andernfalls wird der Fehlbetrag dem LEG-Vertreter in Rechnung gestellt.
Das Dienstleistungsentgelt für LEG‑Vertreter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem LEG‑Strompreis für Endverbraucher und dem LEG‑Strompreis für Produzenten, abzüglich des EKZ-Dienstleistungsentgelts. Das folgende Beispiel zeigt die Berechnung:
| LEG-Strompreis für die Endverbraucher | 12 Rp/kWh* |
| - LEG-Strompreis für die Produzenten | -9 Rp./kWh* |
| - Dienstleistungsentgelt EKZ | -1,5 Rp./kWh |
| = Dienstleistungsentgelt für LEG-Vertreter | 1,5 Rp./kWh |
* Beispielwerte, sowohl der LEG-Strompreis für die Endverbraucher wie auch der LEG-Strompreis für die Produzenten müssen in der LEG schriftlich vereinbart werden.
Die LEG-Strompreise für die Endverbraucher und die Produzenten können vom LEG-Vertreter jeweils bis Ende des abzurechnenden Quartals angepasst werden. Wird der LEG-Strompreis vom LEG-Vertreter nicht verändert, werden die bisherigen LEG-Strompreise abgerechnet.
Mit der LEG-Abrechnung können während einer Abrechnungsperiode ausschliesslich fixe, für alle Produzenten bzw. Endverbraucher einheitliche Strompreise abgerechnet werden.
EKZ stellt den LEG-Teilnehmenden quartalsweise den von ihnen bezogenen LEG-Strom in Rechnung und zieht die Beträge von den Endverbrauchern ein.
Die Produzenten erhalten quartalsweise eine Abrechnung und Vergütung über den von ihnen innerhalb der LEG abgesetzten LEG-Strom.
Der LEG-Vertreter erhält quartalsweise eine Abrechnung über die verrechneten Beträge innerhalb der LEG.
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Menge [kWh] |
Strompreis [Rp./kWh] |
Betrag |
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LEG-Strom Verbraucher |
345 kWh |
12,0 Rp./kWh* |
41.40 CHF |
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LEG-Strom Produzenten |
345 kWh |
- 9,0 Rp./kWh* |
- 31.05 CHF |
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Dienstleistungsentgelt EKZ |
345 kWh |
- 1,5 Rp./kWh |
- 5.17 CHF |
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Entgelt LEG-Vertreter |
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5.18 CHF |
* Beispielwerte, sowohl der LEG-Strompreis für die Endverbraucher wie auch der LEG-Strompreis für die Produzenten müssen in der LEG schriftlich vereinbart werden.
Die Abrechnungen erfolgen an alle Teilnehmenden einer LEG ausschliesslich elektronisch, eine Abrechnung auf Papier ist aus Aufwandsgründen nicht möglich.
EKZ übernimmt auf Wunsch auch umfassend für Sie
Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir Sie auf Wunsch umfassend bei der Gründung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der LEG in Ihrer Gemeinde. Erfahren Sie mehr zu EKZ Gemeinsamstrom.
Das Kontaktformular ist durch den LEG-Vertreter / die LEG-Vertreterin auszufüllen.
Guten Tag
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer LEG-Abrechnung.
Wir werden Ihre Anfrage so bald wie möglich bearbeiten und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Freundliche Grüsse,
EKZ LEG-Team
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Ich akzeptiere die AGB für die LEG-Abrechnung
Ich akzeptiere, dass EKZ die LEG-Abrechnung nur dann übernimmt, wenn sämtliche Konsumenten ihre Rechnungen über das Lastschriftverfahren (LSV bzw. Direct Debit) begleichen und hierfür EKZ ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen.
EKZ verfolgt ausstehende Forderungen gegenüber Endverbrauchern bis zur zweiten Mahnung. Weitergehende Massnahmen (Zwangsvollstreckung, Ausschluss von Teilnehmern aus der LEG etc.) sind nicht Umfang der vorliegenden Dienstleistung und werden von EKZ nicht übernommen. Die ausstehenden Forderungen werden dem LEG-Vertreter in Rechnung gestellt.
Die EKZ LEG-Abrechnung basiert auf der von der Stromversorgungsverordnung in Artikel 19g Absatz 4 vorgesehenen Verteilung des LEG-Stroms unter den Endverbrauchern. Eine abweichende Verrechnung (wie z.B. eine priorisierte Belieferung eines einzelnen Endverbrauchers) wird von der EKZ LEG-Abrechnung nicht unterstützt.
Die EKZ LEG-Abrechnung wird mittels rechtsverbindlicher Anmeldung über das Anmeldeformular beauftragt. Die geltenden Bedingungen werden mit der Beauftragung durch das Akzeptieren der AGB akzeptiert. Das Rechtsverhältnis innerhalb der LEG ist durch den LEG-Vertreter zu regeln.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr
Telefon: 058 359 55 22