*Anmerkung der Redaktion
Das beschleunigte Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Im Kanton Zürich soll der Bau von Solaranlagen vereinfacht und das Installieren von Ladestationen für E-Autos gefördert werden. Hinter den beiden Vorstössen steht Baudirektor Martin Neukom. Im Interview beantwortet er Fragen zum Rahmenkredit und der Vorlage.*
Das beschleunigte Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
So deutlich wie diesen Sommer haben wir es wohl noch nie gespürt. Es gibt eine Dürreperiode in ganz Europa, wie wir sie noch nie erlebt haben. Das ist leider erst der Anfang, denn es wird immer wärmer. Darum ist der Klimaschutz so dringend. Wir müssen den Verkehr so schnell wie möglich emissionsfrei machen. Das Elektroauto ist ein Ansatz. Das grösste Hindernis beim Umstieg auf die Elektromobilität sind die fehlenden Ladestationen. Darum möchten Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh und ich den Ausbau von Ladestationen unterstützen.
Es ist enorm wichtig, dass wir alle erneuerbaren Energien und Energiespeicher massiv ausbauen, damit wir auch in Zukunft genug Strom haben werden. Das ist äusserst anspruchsvoll. Doch es ist machbar. Wenn wir es richtig und zügig angehen, werden wir so auch im Winter genügend Strom haben.
Ja, das hoffe ich. Es ist ein Anreiz für die Vermieterin oder den Vermieter, die Grundinstallation für die Ladestationen vorzunehmen.
Ich denke, das wird im nächsten Frühling der Fall sein. Es kommt darauf an, wie schnell der Kantonsrat den Rahmenkredit beschliesst. Gesuche können online über das kantonale Gesuchsportal eingereicht werden, sobald das Förderprogramm startet.
Der Wasserstoffantrieb hat insbesondere im Nutzfahrzeugsegment ein grosses Potenzial. Für die Verbreitung braucht es ein gutes Netz an Wasserstofftankstellen. Daher fördern wir Pilotanlagen für Wasserstofftankstellen mit einem einmaligen Beitrag im Umfang von 30 Prozent der Investitionskosten.
Ich will den Zubau von Solaranlagen unterstützen, denn Solarenergie spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele. Das Ganze soll einfacher und schneller werden. Würden auf allen geeigneten Dach- und Fassadenflächen Solaranlagen installiert, könnte damit ein grosser Teil des Strombedarfs gedeckt werden.
Martin Neukom ist Ingenieur und Spezialist für solare Energiesysteme. Nach einer Lehre als Konstrukteur absolvierte er ein Studium der Mechatronik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). 2016 machte er seinen Master in Solaren Energiesystemen an der Universität Freiburg im Breisgau. Von 2011 bis 2019 arbeitete er als Ingenieur und Produktmanager im Soft- und Hardwarebereich. 2019 promovierte er an der Universität Augsburg. Seit 2005 ist Martin Neukom Mitglied der Grünen. Von 2014 bis 2019 war er Mitglied im Zürcher Kantonsrat. Seit 2019 ist er Regierungsrat und Baudirektor des Kantons Zürich. Er wohnt in Winterthur.
Der Kanton Zürich kennt bereits eine Vorgabe für die Solarenergie bei Neubauten. Daher bedeutet der Ansatz des Ständerates für uns keine grosse Änderung. Den Ansatz unterstütze ich aber klar. So wie ein Haus an die Kanalisation angeschlossen werden muss, sollte auch eine Solaranlage aufs Dach gehören.
Das Meldeverfahren ist ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren. Es geht schneller und bedeutet weniger Aufwand für die Gemeindebehörden. Das Meldeverfahren gibt es bereits für den Bau von Solaranlagen. Mit der Vorlage wollen wir nun diese Anwendung stark ausweiten. Neu kommt das vereinfachte Verfahren auch für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Anwendung.
Die Beschleunigungsvorlage führt zu einer administrativen Entlastung der Beteiligten und zu tieferen Baubewilligungsgebühren. Das führt somit eher zu einer Entlastung. Lieferschwierigkeiten und Fachkräftemangel sind aktuell ein grösseres Problem. Trotzdem werden so viele Solaranlagen installiert wie noch nie. Viele Solarinstallateure suchen Unterstützung durch Aushilfen. Ab 2024 gibt es eine neue Solarteur-Berufslehre. Das ist ein wichtiger Schritt. Es braucht aber noch gewaltige Anstrengungen.
Wenn alles läuft wie geplant, wird die Beschleunigungsvorlage am 1. Januar 2023 in Kraft treten.