Der Kanton Zürich ebnet den Weg

Im Kanton Zürich soll der Bau von Solaranlagen vereinfacht und das Installieren von Ladestationen für E-Autos gefördert werden. Hinter den beiden Vorstössen steht Baudirektor Martin Neukom. Im Interview beantwortet er Fragen zum Rahmenkredit und der Vorlage.*

Claudine Perrothon
30. September 2022
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Martin Neukom ist Baudirektor des Kantons Zürich. Mit seinen Vorstössen möchte er den Bau von Solaranlagen und die Installation von Ladestationen für E-Autos vereinfachen. Fotos: zVg

*Anmerkung der Redaktion

Das beschleunigte Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

*Anmerkung der Redaktion

Das beschleunigte Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Herr Neukom, Sie haben im Juli beim Kantonsrat einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken für Ladestationen sowie für Wasserstofftankstellen beantragt. Weshalb?

So deutlich wie diesen Sommer haben wir es wohl noch nie gespürt. Es gibt eine Dürreperiode in ganz Europa, wie wir sie noch nie erlebt haben. Das ist leider erst der Anfang, denn es wird immer wärmer. Darum ist der Klimaschutz so dringend. Wir müssen den Verkehr so schnell wie möglich emissionsfrei machen. Das Elektroauto ist ein Ansatz. Das grösste Hindernis beim Umstieg auf die Elektromobilität sind die fehlenden Ladestationen. Darum möchten Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh und ich den Ausbau von Ladestationen unterstützen.

Haben wir dafür genügend Strom?

Es ist enorm wichtig, dass wir alle erneuerbaren Energien und Energiespeicher massiv ausbauen, damit wir auch in Zukunft genug Strom haben werden. Das ist äusserst anspruchsvoll. Doch es ist machbar. Wenn wir es richtig und zügig angehen, werden wir so auch im Winter genügend Strom haben.

Aktuell liest man immer wieder, wie schwierig es für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern ist, eine Ladestation durch die Verwaltung oder die Besitzer installieren zu lassen. Erwarten Sie durch Ihre Förderaktion eine Trendwende?

Ja, das hoffe ich. Es ist ein Anreiz für die Vermieterin oder den Vermieter, die Grundinstallation für die Ladestationen vorzunehmen.

Wann dürften die Elektroautofahrerinnen und -fahrer im Kanton Zürich von dem Förderbeitrag profitieren?

Ich denke, das wird im nächsten Frühling der Fall sein. Es kommt darauf an, wie schnell der Kantonsrat den Rahmenkredit beschliesst. Gesuche können online über das kantonale Gesuchsportal eingereicht werden, sobald das Förderprogramm startet.

Wie beurteilen Sie das Potenzial von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen?

Der Wasserstoffantrieb hat insbesondere im Nutzfahrzeugsegment ein grosses Potenzial. Für die Verbreitung braucht es ein gutes Netz an Wasserstofftankstellen. Daher fördern wir Pilotanlagen für Wasserstofftankstellen mit einem einmaligen Beitrag im Umfang von 30 Prozent der Investitionskosten.

Sie haben zudem eine Beschleunigungsvorlage für den Bau von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen ausgearbeitet. Was sind die Gründe dafür?

Ich will den Zubau von Solaranlagen unterstützen, denn Solarenergie spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele. Das Ganze soll einfacher und schneller werden. Würden auf allen geeigneten Dach- und Fassadenflächen Solaranlagen installiert, könnte damit ein grosser Teil des Strombedarfs gedeckt werden.

Herr Neukom, Sie haben im Juli beim Kantonsrat einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken für Ladestationen sowie für Wasserstofftankstellen beantragt. Weshalb?

So deutlich wie diesen Sommer haben wir es wohl noch nie gespürt. Es gibt eine Dürreperiode in ganz Europa, wie wir sie noch nie erlebt haben. Das ist leider erst der Anfang, denn es wird immer wärmer. Darum ist der Klimaschutz so dringend. Wir müssen den Verkehr so schnell wie möglich emissionsfrei machen. Das Elektroauto ist ein Ansatz. Das grösste Hindernis beim Umstieg auf die Elektromobilität sind die fehlenden Ladestationen. Darum möchten Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh und ich den Ausbau von Ladestationen unterstützen.

Haben wir dafür genügend Strom?

Es ist enorm wichtig, dass wir alle erneuerbaren Energien und Energiespeicher massiv ausbauen, damit wir auch in Zukunft genug Strom haben werden. Das ist äusserst anspruchsvoll. Doch es ist machbar. Wenn wir es richtig und zügig angehen, werden wir so auch im Winter genügend Strom haben.

Aktuell liest man immer wieder, wie schwierig es für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern ist, eine Ladestation durch die Verwaltung oder die Besitzer installieren zu lassen. Erwarten Sie durch Ihre Förderaktion eine Trendwende?

Ja, das hoffe ich. Es ist ein Anreiz für die Vermieterin oder den Vermieter, die Grundinstallation für die Ladestationen vorzunehmen.

Wann dürften die Elektroautofahrerinnen und -fahrer im Kanton Zürich von dem Förderbeitrag profitieren?

Ich denke, das wird im nächsten Frühling der Fall sein. Es kommt darauf an, wie schnell der Kantonsrat den Rahmenkredit beschliesst. Gesuche können online über das kantonale Gesuchsportal eingereicht werden, sobald das Förderprogramm startet.

Wie beurteilen Sie das Potenzial von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen?

Der Wasserstoffantrieb hat insbesondere im Nutzfahrzeugsegment ein grosses Potenzial. Für die Verbreitung braucht es ein gutes Netz an Wasserstofftankstellen. Daher fördern wir Pilotanlagen für Wasserstofftankstellen mit einem einmaligen Beitrag im Umfang von 30 Prozent der Investitionskosten.

Sie haben zudem eine Beschleunigungsvorlage für den Bau von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen ausgearbeitet. Was sind die Gründe dafür?

Ich will den Zubau von Solaranlagen unterstützen, denn Solarenergie spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele. Das Ganze soll einfacher und schneller werden. Würden auf allen geeigneten Dach- und Fassadenflächen Solaranlagen installiert, könnte damit ein grosser Teil des Strombedarfs gedeckt werden.

Martin Neukom, Baudirektor Kanton Zürich

Über Martin Neukom

Martin Neukom ist Ingenieur und Spezialist für solare Energiesysteme. Nach einer Lehre als Konstrukteur absolvierte er ein Studium der Mechatronik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). 2016 machte er seinen Master in Solaren Energiesystemen an der Universität Freiburg im Breisgau. Von 2011 bis 2019 arbeitete er als Ingenieur und Produktmanager im Soft- und Hardwarebereich. 2019 promovierte er an der Universität Augsburg. Seit 2005 ist Martin Neukom Mitglied der Grünen. Von 2014 bis 2019 war er Mitglied im Zürcher Kantonsrat. Seit 2019 ist er Regierungsrat und Baudirektor des Kantons Zürich. Er wohnt in Winterthur.

Martin Neukom ist Ingenieur und Spezialist für solare Energiesysteme. Nach einer Lehre als Konstrukteur absolvierte er ein Studium der Mechatronik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). 2016 machte er seinen Master in Solaren Energiesystemen an der Universität Freiburg im Breisgau. Von 2011 bis 2019 arbeitete er als Ingenieur und Produktmanager im Soft- und Hardwarebereich. 2019 promovierte er an der Universität Augsburg. Seit 2005 ist Martin Neukom Mitglied der Grünen. Von 2014 bis 2019 war er Mitglied im Zürcher Kantonsrat. Seit 2019 ist er Regierungsrat und Baudirektor des Kantons Zürich. Er wohnt in Winterthur.

Sie begrüssen die Solardach-Pflicht, wie sie die Umweltkommission des Ständerats ab 2024 für alle Neubauten fordern?

Der Kanton Zürich kennt bereits eine Vorgabe für die Solarenergie bei Neubauten. Daher bedeutet der Ansatz des Ständerates für uns keine grosse Änderung. Den Ansatz unterstütze ich aber klar. So wie ein Haus an die Kanalisation angeschlossen werden muss, sollte auch eine Solaranlage aufs Dach gehören.

Können Sie unseren Leserinnen und Lesern bitte erklären, um was es sich beim neuen Meldeverfahren in der Beschleunigungsvorlage handelt?

Das Meldeverfahren ist ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren. Es geht schneller und bedeutet weniger Aufwand für die Gemeindebehörden. Das Meldeverfahren gibt es bereits für den Bau von Solaranlagen. Mit der Vorlage wollen wir nun diese Anwendung stark ausweiten. Neu kommt das vereinfachte Verfahren auch für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Anwendung.

Aktuell herrschen sowohl ein Fachkräftemangel als auch Lieferschwierigkeiten bei den Solarpanels. Wird ein beschleunigtes Verfahren den Druck auf die Solarteure und Unternehmen nicht noch weiter erhöhen? Wie könnte man dem Fachkräftemangel entgegenwirken?

Die Beschleunigungsvorlage führt zu einer administrativen Entlastung der Beteiligten und zu tieferen Baubewilligungsgebühren. Das führt somit eher zu einer Entlastung. Lieferschwierigkeiten und Fachkräftemangel sind aktuell ein grösseres Problem. Trotzdem werden so viele Solaranlagen installiert wie noch nie. Viele Solarinstallateure suchen Unterstützung durch Aushilfen. Ab 2024 gibt es eine neue Solarteur-Berufslehre. Das ist ein wichtiger Schritt. Es braucht aber noch gewaltige Anstrengungen.

Wie weit ist die Vorlage, und wann können wir mit der Umsetzung rechnen?

Wenn alles läuft wie geplant, wird die Beschleunigungsvorlage am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Sie begrüssen die Solardach-Pflicht, wie sie die Umweltkommission des Ständerats ab 2024 für alle Neubauten fordern?

Der Kanton Zürich kennt bereits eine Vorgabe für die Solarenergie bei Neubauten. Daher bedeutet der Ansatz des Ständerates für uns keine grosse Änderung. Den Ansatz unterstütze ich aber klar. So wie ein Haus an die Kanalisation angeschlossen werden muss, sollte auch eine Solaranlage aufs Dach gehören.

Können Sie unseren Leserinnen und Lesern bitte erklären, um was es sich beim neuen Meldeverfahren in der Beschleunigungsvorlage handelt?

Das Meldeverfahren ist ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren. Es geht schneller und bedeutet weniger Aufwand für die Gemeindebehörden. Das Meldeverfahren gibt es bereits für den Bau von Solaranlagen. Mit der Vorlage wollen wir nun diese Anwendung stark ausweiten. Neu kommt das vereinfachte Verfahren auch für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Anwendung.

Aktuell herrschen sowohl ein Fachkräftemangel als auch Lieferschwierigkeiten bei den Solarpanels. Wird ein beschleunigtes Verfahren den Druck auf die Solarteure und Unternehmen nicht noch weiter erhöhen? Wie könnte man dem Fachkräftemangel entgegenwirken?

Die Beschleunigungsvorlage führt zu einer administrativen Entlastung der Beteiligten und zu tieferen Baubewilligungsgebühren. Das führt somit eher zu einer Entlastung. Lieferschwierigkeiten und Fachkräftemangel sind aktuell ein grösseres Problem. Trotzdem werden so viele Solaranlagen installiert wie noch nie. Viele Solarinstallateure suchen Unterstützung durch Aushilfen. Ab 2024 gibt es eine neue Solarteur-Berufslehre. Das ist ein wichtiger Schritt. Es braucht aber noch gewaltige Anstrengungen.

Wie weit ist die Vorlage, und wann können wir mit der Umsetzung rechnen?

Wenn alles läuft wie geplant, wird die Beschleunigungsvorlage am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Baudirektion Kanton Zürich
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