Der politische Entscheid ist gefällt: Der Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum wird abgeschafft. Damit entfällt künftig das fiktive Einkommen, das bisher steuerlich angerechnet werden konnte. Gleichzeitig ändern sich aber auch die Abzugsmöglichkeiten: Viele heute geltende Steuervergünstigungen für Unterhalt, Renovationen oder energetische Massnahmen werden wegfallen.
Bis die neue Regelung rechtskräftig ist, gilt weiterhin das aktuelle Steuersystem. Für Eigentümerinnen und Eigentümer eröffnet das ein zeitlich begrenztes Fenster, um geplante Investitionen noch unter den heutigen Bedingungen steuerlich geltend machen zu können.
