In der Schweiz sind die Strompreise der Grundversorgung stark reguliert und werden nach gesetzlichen Vorgaben kalkuliert. Dabei gilt die sogenannte Cost-Plus-Methode: Die Energieversorger dürfen jene Kosten vollständig in die Tarife einrechnen, die ihnen durch den Betrieb ihres Stromnetzes und durch die Beschaffung der Energie entstanden sind. Darüber hinaus darf pro Kundin oder Kunde eine jährliche Vertriebspauschale von 60 Franken einkalkuliert werden, die alle weiteren Kosten (Verrechnung, Kundendienst, Kommunikation etc.) abdecken muss. Diese Vorgaben ermöglichen in der Grundversorgung also kaum einen Gewinn – unabhängig von den Energiepreisen, die die Energieversorger bei der Beschaffung am Markt bezahlt haben.