Schweizer Flüsse und Seen sind regelrechte Biodiversitäts-Hotspots mit einer einzigartigen Fischvielfalt. Dass die Fische in den Gewässern frei wandern und ungehindert flussaufwärts und flussabwärts schwimmen können, ist für viele Arten überlebenswichtig. Das Gewässerschutzgesetz in Kombination mit dem Bundesgesetz über die Fischerei schreibt deshalb seit 2011 eine Fischgängigkeitspflicht vor. Hindernisse, die die Bewegungsfreiheit von Fischen wesentlich einschränken, müssen bis 2030 saniert werden. Von der Sanierungspflicht betroffen sind mehrere Hundert Wasserkraftwerke in der Schweiz.
EKZ erneuert Kraftwerk Dietikon mit Fokus auf Fischschutz
Bei neuen Wasserkraft-Projekten wird die Fischgängigkeit als ökologische Anforderung von Beginn an berücksichtigt. So auch bei der Erneuerung des Kraftwerks Dietikon 2018, bei der EKZ umfassende Massnahmen für den Fischschutz umgesetzt hat. Darunter ein Horizontalrechen für den Fischabstieg – bis heute gehört dieser zu den grössten im deutschsprachigen Raum – sowie zwei Fischaufstiegshilfen.
Ökologische Pionierarbeit beim Sihl-Kraftwerk Waldhalde
EKZ betreibt auch das historische Kraftwerk Waldhalde an der Sihl zwischen Hütten und Schönenberg. Die Anlage produziert jährlich rund 14 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom. Das reicht aus, um 3‘000 Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Gebaut Ende des 19. Jahrhunderts, wurde das Kraftwerk Waldhalde Anfang der 1960er-Jahren erneuert und im Jahr 2010 saniert – und somit zu einer Zeit, als Fischgängigkeit noch keine Pflicht war.
