Förderprogramm energieeffiziente Haushaltsgeräte

Förderprogramm energieeffiziente Haushaltsgeräte

Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspüler verbrauchen richtig viel Strom: zusammen mehr als einen Viertel eines Haushalts. Das heisst gleichzeitig: Da schlummert viel Sparpotenzial.

Vom 1. Juni bis 31. August 2024 unterstützen wir Sie beim Kauf eines neuen energieeffizienten Haushaltsgeräts, indem wir Ihnen 25 % des Kaufpreises erstatten (maximal CHF 300.– pro Gerät).

Die Listen aller förderberechtigten Haushaltsgeräte finden Sie hier: 

Kühlschränke
Gefrierschränke/-truhen
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler

Die bei den Links aufgeführten Händler dienen lediglich als Vorschläge, um Ihnen einen Überblick über die Preise zu verschaffen. Selbstverständlich können Sie Ihr Haushaltsgerät in einem Schweizer Shop Ihrer Wahl kaufen und anschliessend die Förderung bei uns beantragen.

Vom 1. Juni bis 31. August 2024 unterstützen wir Sie beim Kauf eines neuen energieeffizienten Haushaltsgeräts, indem wir Ihnen 25 % des Kaufpreises erstatten (maximal CHF 300.– pro Gerät).

Die Listen aller förderberechtigten Haushaltsgeräte finden Sie hier: 

Kühlschränke
Gefrierschränke/-truhen
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler

Die bei den Links aufgeführten Händler dienen lediglich als Vorschläge, um Ihnen einen Überblick über die Preise zu verschaffen. Selbstverständlich können Sie Ihr Haushaltsgerät in einem Schweizer Shop Ihrer Wahl kaufen und anschliessend die Förderung bei uns beantragen.

Förderbeitrag beantragen

Hier können Sie Ihren Förderbeitrag digital beantragen.

Der Einsendeschluss ist 30. September 2024.

Digitale Rechnung

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Rechnung im Voraus eincannen oder fotografieren müssen. Die maximale Dateigrösse ist 20 MB. Es werden die gängigen Formate akzeptiert wie jpg, png und pdf. Falls Sie ein Foto von Ihrer Rechnung machen, achten Sie auf gute Lichtverhältnisse, damit alles gut lesbar ist.

Digitale Rechnung

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Rechnung im Voraus eincannen oder fotografieren müssen. Die maximale Dateigrösse ist 20 MB. Es werden die gängigen Formate akzeptiert wie jpg, png und pdf. Falls Sie ein Foto von Ihrer Rechnung machen, achten Sie auf gute Lichtverhältnisse, damit alles gut lesbar ist.

Bedingungen
  • Die Aktion gilt exklusiv für Netzkundinnen und Netzkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich: EKZ-Versorgungsgebiet
  • Pro Haushalt wird der Förderbeitrag für maximal ein Gerät pro Produktkategorie ausbezahlt: ein Kühlschrank, ein Gefriergerät, eine Waschmaschine, ein Tumbler und ein Geschirrspüler (insgesamt 5).
  • Die Geräte müssen zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. August 2024 in der Schweiz gekauft worden sein (im Geschäft oder im Onlineshop).
  • Geräte, die nicht in den oben genannten Listen aufgeführt sind, sind nicht förderfähig.

  • Der Förderbeitrag kann bis spätestens 30. September 2024 beantragt werden.
  • Der Standort des Geräts muss sich im Netzgebiet der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich befinden.
  • Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
  • Andere Geräte wie z.B. Boiler oder Backofen werden bei dieser Aktion nicht gefördert. Eine Übersicht aller Schweizer Förderprogramme finden Sie hier: energiefranken.ch
  • Netzkundinnen und Netzkunden, die sich zu einem Zusammenschuss zum Eigenverbrauch (ZEV) geschlossen haben, sind von der Teilnahme an diesem Förderprogramm ausgeschlossen. ZEV-Kundinnen und -Kunden steht das Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser (MFH) offen, sofern im Voraus die Beratung «Stromcheck» gebucht wurde.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie im Reglement.

  • Die Aktion gilt exklusiv für Netzkundinnen und Netzkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich: EKZ-Versorgungsgebiet
  • Pro Haushalt wird der Förderbeitrag für maximal ein Gerät pro Produktkategorie ausbezahlt: ein Kühlschrank, ein Gefriergerät, eine Waschmaschine, ein Tumbler und ein Geschirrspüler (insgesamt 5).
  • Die Geräte müssen zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. August 2024 in der Schweiz gekauft worden sein (im Geschäft oder im Onlineshop).
  • Geräte, die nicht in den oben genannten Listen aufgeführt sind, sind nicht förderfähig.

  • Der Förderbeitrag kann bis spätestens 30. September 2024 beantragt werden.
  • Der Standort des Geräts muss sich im Netzgebiet der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich befinden.
  • Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
  • Andere Geräte wie z.B. Boiler oder Backofen werden bei dieser Aktion nicht gefördert. Eine Übersicht aller Schweizer Förderprogramme finden Sie hier: energiefranken.ch
  • Netzkundinnen und Netzkunden, die sich zu einem Zusammenschuss zum Eigenverbrauch (ZEV) geschlossen haben, sind von der Teilnahme an diesem Förderprogramm ausgeschlossen. ZEV-Kundinnen und -Kunden steht das Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser (MFH) offen, sofern im Voraus die Beratung «Stromcheck» gebucht wurde.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie im Reglement.

Haben Sie Fragen?
EKZ-Energieberatung
Telefon
058 359 11 13
E-Mail
energieberatung@ekz.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr

Energie und Geld sparen

Hier können Sie Ihren Förderbeitrag digital beantragen.

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