Stecker-Solaranlage

Stecker-Solaranlage

Mit einer eigenen Stecker-Solaranlage können auch Mieterinnen und Mieter Sonnenenergie in Strom umwandeln. Die Mini-Solaranlagen werden an der Balkonbrüstung oder an der Wand befestigt und können auch auf der Terrasse, auf dem Flachdach oder im Garten aufgestellt werden.

Die Stecker-Solaranlagen, die auch Balkon-Kraftwerke oder Plug-and-Play-Solaranlagen genannt werden, bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarpanels, die maximal 600 Watt Leistung erreichen dürfen, und einem Wechselrichter, der die gewonnene Energie umwandelt. Der dabei produzierte Strom ist sofort im eigenen Haushaltsnetz verfügbar und wird von den angeschlossenen und eingeschalteten Elektrogeräten verbraucht. 

Die Stecker-Solaranlagen, die auch Balkon-Kraftwerke oder Plug-and-Play-Solaranlagen genannt werden, bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarpanels, die maximal 600 Watt Leistung erreichen dürfen, und einem Wechselrichter, der die gewonnene Energie umwandelt. Der dabei produzierte Strom ist sofort im eigenen Haushaltsnetz verfügbar und wird von den angeschlossenen und eingeschalteten Elektrogeräten verbraucht. 

Anmeldung Stecker-Solaranlage

Alle Stecker-Solaranlagen müssen beim Elektrizitätswerk angemeldet werden. Sobald Sie Ihre Anlage montiert haben, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren und uns die Konformitätserklärung zu schicken, die Sie beim Kauf Ihrer Stecker-Solaranlage erhalten haben. Nutzen Sie dafür dieses Formular:

Alle Stecker-Solaranlagen müssen beim Elektrizitätswerk angemeldet werden. Sobald Sie Ihre Anlage montiert haben, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren und uns die Konformitätserklärung zu schicken, die Sie beim Kauf Ihrer Stecker-Solaranlage erhalten haben. Nutzen Sie dafür dieses Formular:

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Bestätigung Ihrer Anmeldung
Sie müssen nichts weiter unternehmen – Ihre Stecker-Solaranlage ist hiermit angemeldet. Vielen Dank!

Freundliche Grüsse
EKZ

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Bei der Übermittlung Ihrer Anfrage ist leider ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später nochmals oder wenden Sie sich an den Support.

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Konformitätserklärung als Foto oder PDF

Rückvergütung für Stecker-Solaranlage ab 2024

Besitzer und Besitzerinnen von Stecker-Solaranlagen haben Anspruch auf Vergütung für den überschüssigen Strom, den sie ins Netz einspeisen und nicht selbst verbrauchen.

Die Einspeisung von Elektrizität aus Haushalten mit einem kommunikativen Smart Meter erfolgt gemäss dem aktuellen Rückliefertarif (Basisvergütung), der auch für grössere Rücklieferanlagen gilt. Die Vergütung erfolgt in der Regel quartalweise und wird als Gutschrift von der Stromrechnung abgezogen. 

Für Haushalte ohne kommunikativen Smart Meter gewährt EKZ eine jährliche Pauschale von 58 Franken.  
Bei Stecker-Solaranlagen, die im Verlauf des Jahres angemeldet werden, erfolgt die Auszahlung der Pauschale nach erfolgreicher Anmeldung bei EKZ. Die Vergütung wird Ihnen in Form einer Gutschrift auf der darauffolgenden Stromrechnung gutgeschrieben. 
Für bereits angemeldete Stecker-Solaranlagen erfolgt die Auszahlung der Pauschale jeweils im ersten Quartal in Form einer Gutschrift. Sie finden die Gutschrift auf der ersten Stromrechnung des Jahres. 

Mit der Anmeldung Ihrer Stecker-Solaranlage über das obenstehende Formular haben Sie sich automatisch für den Erhalt der Rückvergütung angemeldet.  

Besitzer und Besitzerinnen von Stecker-Solaranlagen haben Anspruch auf Vergütung für den überschüssigen Strom, den sie ins Netz einspeisen und nicht selbst verbrauchen.

Die Einspeisung von Elektrizität aus Haushalten mit einem kommunikativen Smart Meter erfolgt gemäss dem aktuellen Rückliefertarif (Basisvergütung), der auch für grössere Rücklieferanlagen gilt. Die Vergütung erfolgt in der Regel quartalweise und wird als Gutschrift von der Stromrechnung abgezogen. 

Für Haushalte ohne kommunikativen Smart Meter gewährt EKZ eine jährliche Pauschale von 58 Franken.  
Bei Stecker-Solaranlagen, die im Verlauf des Jahres angemeldet werden, erfolgt die Auszahlung der Pauschale nach erfolgreicher Anmeldung bei EKZ. Die Vergütung wird Ihnen in Form einer Gutschrift auf der darauffolgenden Stromrechnung gutgeschrieben. 
Für bereits angemeldete Stecker-Solaranlagen erfolgt die Auszahlung der Pauschale jeweils im ersten Quartal in Form einer Gutschrift. Sie finden die Gutschrift auf der ersten Stromrechnung des Jahres. 

Mit der Anmeldung Ihrer Stecker-Solaranlage über das obenstehende Formular haben Sie sich automatisch für den Erhalt der Rückvergütung angemeldet.  

Häufige Fragen zu Stecker-Solaranlagen

Wie viel Strom kann ich mit einer Stecker-Solaranlage produzieren?

Eine Stecker-Solaranlage, die aus zwei Panels besteht, erzeugt bis zu 600 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr.

Auch wenn auf Ihrer Stecker-Solaranlage z.B. 720 Watt angegeben werden, sorgt der Wechselrichter dafür, dass die Produktion auf 600 Watt gedrosselt wird.

Zudem ist zu beachten, dass der Ertrag je nach Standort und örtlichen Gegebenheiten auch deutlich niedriger ausfallen kann. Der Grossteil der Produktion, ca. drei Viertel, erfolgt in den Sommer- und Frühlingsmonaten, da im Winter die Tage kürzer sind und die Sonneneinstrahlung weniger intensiv ist. Panels, die eher steil montiert sind (zum Beispiel am Geländer eines Südbalkons), produzieren im Winter bei tief stehender Sonne mehr, eine flache Aufstellung bringt im Sommer mehr Ertrag.

 

Eine Stecker-Solaranlage, die aus zwei Panels besteht, erzeugt bis zu 600 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr.

Auch wenn auf Ihrer Stecker-Solaranlage z.B. 720 Watt angegeben werden, sorgt der Wechselrichter dafür, dass die Produktion auf 600 Watt gedrosselt wird.

Zudem ist zu beachten, dass der Ertrag je nach Standort und örtlichen Gegebenheiten auch deutlich niedriger ausfallen kann. Der Grossteil der Produktion, ca. drei Viertel, erfolgt in den Sommer- und Frühlingsmonaten, da im Winter die Tage kürzer sind und die Sonneneinstrahlung weniger intensiv ist. Panels, die eher steil montiert sind (zum Beispiel am Geländer eines Südbalkons), produzieren im Winter bei tief stehender Sonne mehr, eine flache Aufstellung bringt im Sommer mehr Ertrag.

 

Was passiert mit dem Strom, wenn ich ihn nicht nutze?

Sollte Ihre Stecker-Solaranlage mehr Strom erzeugen als im Haushalt verbraucht wird, wird der überschüssige Strom automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Für diesen eingespeisten Strom erhalten Sie quartalsweise eine Vergütung - vorausgesetzt, Sie haben Ihre Stecker-Solaranlage über das obenstehende Formular angemeldet. Die Vergütung finden Sie in Form einer Gutschrift auf Ihrer Stromrechnung. 

Sollte Ihre Stecker-Solaranlage mehr Strom erzeugen als im Haushalt verbraucht wird, wird der überschüssige Strom automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Für diesen eingespeisten Strom erhalten Sie quartalsweise eine Vergütung - vorausgesetzt, Sie haben Ihre Stecker-Solaranlage über das obenstehende Formular angemeldet. Die Vergütung finden Sie in Form einer Gutschrift auf Ihrer Stromrechnung. 

Ich habe meine Stecker-Solaranlage bereits im Jahr 2023 angemeldet. Muss ich dies jetzt nochmals tun, um die Rückvergütung zu erhalten?

Sie müssen nichts unternehmen. Die Vergütung wird Ihnen in Form einer Gutschrift anfangs 2024 automatisch ausgezahlt.  

Kundinnen und Kunden ohne Smart Meter finden die Vergütung in Form einer jährlichen Pauschale auf der ersten Quartalsrechnung 2024. 

Kundinnen und Kunden mit Smart Meter erhalten ihre erste Gutschrift für die eingespeiste Energie auf der zweiten Quartalsrechnung im Jahr 2024, nachdem die Daten des ersten Quartals ausgewertet wurden.  

Sie müssen nichts unternehmen. Die Vergütung wird Ihnen in Form einer Gutschrift anfangs 2024 automatisch ausgezahlt.  

Kundinnen und Kunden ohne Smart Meter finden die Vergütung in Form einer jährlichen Pauschale auf der ersten Quartalsrechnung 2024. 

Kundinnen und Kunden mit Smart Meter erhalten ihre erste Gutschrift für die eingespeiste Energie auf der zweiten Quartalsrechnung im Jahr 2024, nachdem die Daten des ersten Quartals ausgewertet wurden.  

Wie erkenne ich, ob ich einen kommunikativen Smart Meter habe und damit eine Vergütung nach dem aktuellen Rückliefertarif bekomme?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Haushalt über einen kommunikativen Smart Meter verfügt, können Sie dies ganz einfach im myEKZ-Kundenportal überprüfen. Loggen Sie sich ins Portal ein und klicken Sie auf den Menüpunkt «Verbrauch». Wenn Sie dort die Option «Stromverbrauch mit Smart Meter» finden, verfügt Ihr Haushalt über einen kommunikativen Smart Meter. 

Falls Sie noch keinen myEKZ-Account haben, finden Sie hier eine Anleitung, wie Sie sich kostenlos anmelden können. 

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Haushalt über einen kommunikativen Smart Meter verfügt, können Sie dies ganz einfach im myEKZ-Kundenportal überprüfen. Loggen Sie sich ins Portal ein und klicken Sie auf den Menüpunkt «Verbrauch». Wenn Sie dort die Option «Stromverbrauch mit Smart Meter» finden, verfügt Ihr Haushalt über einen kommunikativen Smart Meter. 

Falls Sie noch keinen myEKZ-Account haben, finden Sie hier eine Anleitung, wie Sie sich kostenlos anmelden können. 

Ich erinnere mich nicht mehr, ob ich meine Stecker-Solaranlage angemeldet habe, was kann ich tun?

Wenn Ihr Haushalt über einen Smart Meter verfügt, erhalten Sie Ihre erste Vergütung im 2. Quartal. Haushalte ohne Smart Meter erhalten die jährliche Pauschale im 1. Quartal. Sollten Sie die Vergütung nicht auf Ihrer Stromrechnung finden, bitten wir Sie, sich an unseren Kundendienst zu wenden. 

Wenn Ihr Haushalt über einen Smart Meter verfügt, erhalten Sie Ihre erste Vergütung im 2. Quartal. Haushalte ohne Smart Meter erhalten die jährliche Pauschale im 1. Quartal. Sollten Sie die Vergütung nicht auf Ihrer Stromrechnung finden, bitten wir Sie, sich an unseren Kundendienst zu wenden. 

Bekomme ich für den eingespeisten Strom auch die HKN-Vergütung?

Nein, das ist bei Kleinstanlagen nicht möglich. Damit Sie eine HKN-Vergütung bekommen, müssten Sie Ihre Stecker-Solaranlage bei Pronovo registrieren und beglaubigen lassen. Anlagen unter 2 kWp resp. 2 kVA können nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden, weshalb für diese Anlagen auch keine HKN-Vergütung gewährt wird.

Nein, das ist bei Kleinstanlagen nicht möglich. Damit Sie eine HKN-Vergütung bekommen, müssten Sie Ihre Stecker-Solaranlage bei Pronovo registrieren und beglaubigen lassen. Anlagen unter 2 kWp resp. 2 kVA können nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden, weshalb für diese Anlagen auch keine HKN-Vergütung gewährt wird.

Produziert die Stecker-Solaranlage weiterhin Strom, wenn es einen Stromausfall gibt?

Nein, Wechselrichter schalten bei Stromausfall automatisch ab. Bei Netzausfällen müssen oft Reparaturen am Stromnetz vorgenommen werden, wozu das Stromnetz spannungsfrei sein muss. Es dürfen daher in solchen Fällen keine Energieerzeugungsanlagen, die ans Netz angeschlossenen sind, Strom einspeisen.

 

Nein, Wechselrichter schalten bei Stromausfall automatisch ab. Bei Netzausfällen müssen oft Reparaturen am Stromnetz vorgenommen werden, wozu das Stromnetz spannungsfrei sein muss. Es dürfen daher in solchen Fällen keine Energieerzeugungsanlagen, die ans Netz angeschlossenen sind, Strom einspeisen.

 

Erhalte ich für meine Stecker-Solaranlagen eine Förderung von EKZ?

Das Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen ist per 31.12.2023 beendet. Unter energiefranken.ch finden Sie alle aktuellen Förderprogramme in der Schweiz. 

Das Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen ist per 31.12.2023 beendet. Unter energiefranken.ch finden Sie alle aktuellen Förderprogramme in der Schweiz. 

Muss ich meine Stecker-Solaranlage abmelden, wenn ich umziehe?

Wenn Sie umziehen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug online mitzuteilen. Dadurch wird Ihre Stecker-Solaranlage automatisch abgemeldet. 

Sie müssen Ihre Stecker-Solaranlage dann an Ihrem neuen Wohnort bei Ihrem neuen Elektrizitätswerk anmelden. Falls Ihr Umzug innerhalb des EKZ-Versorgungsgebiets erfolgt, bitten wir Sie, Ihre Anlage auch über das oben stehende Formular erneut anzumelden.

Wenn Sie umziehen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug online mitzuteilen. Dadurch wird Ihre Stecker-Solaranlage automatisch abgemeldet. 

Sie müssen Ihre Stecker-Solaranlage dann an Ihrem neuen Wohnort bei Ihrem neuen Elektrizitätswerk anmelden. Falls Ihr Umzug innerhalb des EKZ-Versorgungsgebiets erfolgt, bitten wir Sie, Ihre Anlage auch über das oben stehende Formular erneut anzumelden.

Was muss ich tun, wenn meine Stecker-Solaranlage nicht mehr in Betrieb ist?

Wenn Ihre Stecker-Solaranlage nicht mehr angeschlossen ist, bitten wir Sie, uns das mitzuteilen. Bitte benutzen Sie dafür dieses Formular:

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EKZ

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Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

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