EKZ Einsiedeln

EKZ Einsiedeln

EKZ Einsiedeln AG, Dietikon (nachfolgend EKZ Einsiedeln) stellt die zuverlässige Stromversorgung der Kundinnen und Kunden im Bezirk Einsiedeln sicher. Sie hat diese Aufgabe im 2011 von EKZ übernommen. EKZ Einsiedeln ist damit juristischer Vertragspartner der Kundinnen und Kunden im Bezirk Einsiedeln.

Über uns

EKZ Einsiedeln wurde am 1. Juli 2011 gegründet. Die Aktiengesellschaft ist zu 100 % im Besitz von EKZ und hat von diesen die Aufgaben einer Verteilnetzbetreiberin im Bezirk Einsiedeln übernommen.

Zu EKZ Einsiedeln gehören das gesamte Stromverteilnetz im Bezirk Einsiedeln sowie die Unterwerke Einsiedeln, Etzel und Freienbach.

EKZ Einsiedeln ist die juristische Vertragspartnerin der Kundinnen und Kunden im Bezirk Einsiedeln. EKZ erbringt jedoch im Auftrag von EKZ Einsiedeln alle Dienstleistungen rund um die Energieversorgung. Das Produktangebot ist das Gleiche wie im EKZ-Versorgungsgebiet.

Aus gesetzlichen Gründen gelten für EKZ Einsiedeln separate Anschlussbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen.

EKZ Einsiedeln wurde am 1. Juli 2011 gegründet. Die Aktiengesellschaft ist zu 100 % im Besitz von EKZ und hat von diesen die Aufgaben einer Verteilnetzbetreiberin im Bezirk Einsiedeln übernommen.

Zu EKZ Einsiedeln gehören das gesamte Stromverteilnetz im Bezirk Einsiedeln sowie die Unterwerke Einsiedeln, Etzel und Freienbach.

EKZ Einsiedeln ist die juristische Vertragspartnerin der Kundinnen und Kunden im Bezirk Einsiedeln. EKZ erbringt jedoch im Auftrag von EKZ Einsiedeln alle Dienstleistungen rund um die Energieversorgung. Das Produktangebot ist das Gleiche wie im EKZ-Versorgungsgebiet.

Aus gesetzlichen Gründen gelten für EKZ Einsiedeln separate Anschlussbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen.

Tarife

Entsprechend den Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) kalkuliert EKZ Einsiedeln die Energie- und Netznutzungstarife getrennt und weist sie auch auf den entsprechenden Produktblättern und Rechnungen getrennt aus.

Entsprechend den Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) kalkuliert EKZ Einsiedeln die Energie- und Netznutzungstarife getrennt und weist sie auch auf den entsprechenden Produktblättern und Rechnungen getrennt aus.

Tarifzeiten

Hochtarif: Mo - Fr 7 bis 20 Uhr

Niedertarif: Alle übrigen Zeiten

Für den Energieanteil können bei Unternehmen die Tarife noch als Sommer- (1. April bis 30. September) und Wintertarif (1. Oktober bis 31. März) differieren.

 

Tarifzeiten

Hochtarif: Mo - Fr 7 bis 20 Uhr

Niedertarif: Alle übrigen Zeiten

Für den Energieanteil können bei Unternehmen die Tarife noch als Sommer- (1. April bis 30. September) und Wintertarif (1. Oktober bis 31. März) differieren.

 

Offenlegungspflichten

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) verlangt die Veröffentlichung der Elektrizitätstarife, der Gesamtsumme des Netznutzungserlöses, der Jahresrechnung Netz, der Bundesabgaben, der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen sowie der technischen und betrieblichen Mindestanforderungen.

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) verlangt die Veröffentlichung der Elektrizitätstarife, der Gesamtsumme des Netznutzungserlöses, der Jahresrechnung Netz, der Bundesabgaben, der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen sowie der technischen und betrieblichen Mindestanforderungen.

Netznutzung und Jahresrechnung Netz

Die Jahressumme der geplanten Netznutzungsentgelte ist in der Jahresrechnung von EKZ inkludiert. 

Netznutzung und Jahresrechnung Netz

Die Jahressumme der geplanten Netznutzungsentgelte ist in der Jahresrechnung von EKZ inkludiert. 

Bundesabgaben

Die Bundesabgaben setzen sich aus dem Betrag für die Förderung erneuerbarer Energien und für die Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische zusammen.

Gemäss gesetzlichen Vorgaben sind alle Endverbraucher zur Bezahlung dieser Abgaben verpflichtet.

Die Bundesabgaben setzen sich aus dem Betrag für die Förderung erneuerbarer Energien und für die Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische zusammen.

Gemäss gesetzlichen Vorgaben sind alle Endverbraucher zur Bezahlung dieser Abgaben verpflichtet.

Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen

Wir weisen seit 2015 den Kostenanteil für Energieeffizienzmassnahmen auf der Stromrechnung separat als «Förderung Energieeffizienz» aus und steigern damit die Transparenz.

Zur Deckung der vom Bezirk Einsiedeln festgesetzten Konzessionsgebühr wird von jedem Endverbraucher im Versorgungsgebiet ab 2019 eine Konzessionsgebühr in der Höhe von 0,65 Rp./kWh (exkl. MWST.) erhoben. 

Wir weisen seit 2015 den Kostenanteil für Energieeffizienzmassnahmen auf der Stromrechnung separat als «Förderung Energieeffizienz» aus und steigern damit die Transparenz.

Zur Deckung der vom Bezirk Einsiedeln festgesetzten Konzessionsgebühr wird von jedem Endverbraucher im Versorgungsgebiet ab 2019 eine Konzessionsgebühr in der Höhe von 0,65 Rp./kWh (exkl. MWST.) erhoben. 

Technische und betriebliche Mindestanforderungen

Die technischen und betrieblichen Mindestanforderungen gemäss StromVG finden sie unter den Anschlussbedingungen und in den Werkvorschriften.

Die technischen und betrieblichen Mindestanforderungen gemäss StromVG finden sie unter den Anschlussbedingungen und in den Werkvorschriften.

Allgemeine Bedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von EKZ Einsiedeln für Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie, gültig seit Anfang diesen Jahres:

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von EKZ Einsiedeln für Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie, gültig seit Anfang diesen Jahres:

Bedingungen Netzanschluss

Unsere Bedingungen für Anschlüsse im Gebiet von EKZ Einsiedeln haben wir in 3 Teile gegliedert:

Unsere Bedingungen für Anschlüsse im Gebiet von EKZ Einsiedeln haben wir in 3 Teile gegliedert:

Haben Sie Fragen?
EKZ Einsiedeln
Telefon
058 359 55 22
E-Mail
info@ekz-einsiedeln.ch
Postanschrift
EKZ Einsiedeln AG Überlandstrasse 2 8953 Dietikon