TEXT Katia Soland — FOTO EKZ — 9. Oktober 2018
Seit dem 1. September 2018 gilt das sogenannte Halogenlampenverbot in der EU, aber auch in der Schweiz. Dies ist zwar noch kein generelles Verbot für die Halogentechnologie, der Gesetzgeber gibt jedoch Mindestanforderungen an die Energieeffizienz vor. Nicht mehr erlaubt sind demnach besonders ineffiziente Hochvoltlampen (230 Volt) wie Halogenrundstrahler und Halogenreflektorlampen mit den Sockeln E14, E27 und GU10. Weiterhin zugelassen sind Halogenstablampen, -stiftlampen und -reflektorlampen mit dem Sockel GU5.3. Der Grund: Für diese Produkte sind noch keine (oder nur eingeschränkt) LED-Ersatzlampen erhältlich.
Übersicht (mit Bildern) über die zugelassenen und nicht mehr zugelassenen Halogenlampen:
energieexperten.ch/halogen
Die effizientesten LED-Lampen der Energieklasse A+ und A++:
topten.ch