Das Wichtigste in Kürze
- Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom wird ab 2027 dynamisch.
- Dadurch wird wichtiger, wann Solarproduzentinnen und -produzenten ihren Solarstrom nutzen, speichern, einspeisen oder verkaufen.
- Mit intelligenter Verbrauchssteuerung, Batterie, ZEV oder LEG können Stromkosten und Erträge optimiert werden.
- Welche Kombination wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Gute Nachrichten für Solaranlagenbesitzende: Der Referenzmarktpreis für eingespeisten Solarstrom lag im zweiten und dritten Quartal 2026 höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die Referenzmarktpreise für das erste und dritte Quartal liegen sogar über der gesetzlichen Mindestvergütung. Gründe dafür sind das höhere Preisniveau am Strommarkt infolge der anhaltenden Trockenheit und den geopolitischen Konflikten.
Die Befürchtung, dass die seit Anfang Jahr geltende marktnahe Vergütung, die auch EKZ bezahlt, zwangsläufig zu sehr tiefen Preisen führt, hat sich zumindest in diesem Sommer nicht bewahrheitet.
Die Entwicklung zeigt: Mehr Marktnähe bringt Schwankungen, aber auch Chancen.
Dynamische Vergütung ab 2027
Ab 1. Januar 2027 richtet sich die Rückliefervergütung nicht mehr nach dem durchschnittlichen Quartalspreis, sondern gemäss nationalem Energiegesetz nach dem viertelstündlichen Spotmarktpreis. Damit gewinnt der Zeitpunkt der Einspeisung noch mehr an Bedeutung. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Die dynamische Vergütung schafft Anreize, PV-Strom effizienter und flexibler zu nutzen. Gleichzeitig kann dadurch das Stromnetz entlastet und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden.







