Solarstrom produzieren und beziehen im EKZ-Netzgebiet

Was sind Herkunftsnachweise (HKN)? Und was sind Rückliefertarife? Wieso zahlen Kunden mit dem Produkt Naturstrom solar mehr, als Solaranlage-Besitzer im EKZ-Netzgebiet für Ihren Strom bekommen? Und wieso zahlen Naturstrom solar-Kunden 8 Rappen zusätzlich zum Basistarif?

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Foto EKZ

Als Standardprodukt erhalten alle unsere Kundinnen und Kunden EKZ Mixstrom: Das ist erneuerbare Energie, hauptsächlich Wasserkraft. Mit EKZ Naturstrom haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihren Strom für einen geringen Aufpreis ökologisch aufzuwerten. Das Gütesiegel «naturmade», hinter dem Umweltorganisatio-nen wie WWF und Pro Natura stehen, garantiert die Qualität der Stromproduktion. Mit dem Ausbau an erneuerbarer Energie gibt es glücklicherweise immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht nur Strom von EKZ beziehen, sondern diesen auch produzieren. Für den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, erhalten sie eine Rückliefervergütung – also für den überschüssigen Strom, den sie ins Netz zurückspeisen. Und wenn sie ihre Solaranlage beglaubigen lassen, können die Produzentinnen und Produzenten zusätzlich Herkunftsnachweise (HKN) erhalten und diese verkaufen. Als HKN bezeichnet man ein Zertifikat, das die Herkunft des Stroms und die ökologische Qualität – z.B. Solarstrom oder Strom aus Wasserkraft – belegt.

Gemäss Energiegesetz orientiert sich die Rückliefervergütung an den vermiedenen Beschaffungskosten eines Netzbetreibers für gleichwertige Energie. Die Regulierungsbehörde ElCom definiert, dass unter gleichwertiger Energie Graustrom – also der rein physikalische Strom ohne HKN – zu verstehen ist. Auf Basis der gesetzlich festgelegten Berechnungsgrundlagen liegt dieser bei EKZ derzeit bei 5.6 Rp./kWh. Für die HKN aus Sonnenenergie bezahlt EKZ derzeit einen Preis von 2 Rp./kWh, was deutlich höher als der derzeitige Marktwert für einen HKN aus Schweizer Solaranlagen von rund 1.5 Rp./kWh ist. Allerdings handelt es sich dabei in der Regel nicht um naturmade zertifizierte Anlagen. In Summe ergibt sich somit eine Vergütung für Energie aus Rücklieferanlagen bei EKZ, die dem Bezugstarif «Mixstrom» entspricht.

Der Rückliefertarif von 5.6 Rp./kWh (unabhängig davon ob mit Aufschlag von 2 Rp./kWh oder nicht) steht in keiner Weise in Zusammenhang mit dem Aufpreis für Solarstrom von 8 Rp./kWh, den bestehende Kundinnen und Kunden bei EKZ für naturmade Solar bezahlen. Der Aufpreis von 8 Rp./kWh für Sonnenstrom begründet sich auf beste-henden Verträgen mit einer überschaubaren Anzahl von Produzenten, bei denen EKZ die HKN übernommen hat. Diese Anlagen sind naturmade star zertifiziert. Diese überwiegend langfristigen Verträge sind teilweise über unsere Ökostrombörse entstanden, welche das Ziel verfolgte, Solarstrom-Pioniere zu fördern bzw. einen Absatz für deren Herkunftsnachweise zu schaffen. Die Vertragsabschlüsse liegen grösstenteils schon viele Jahre zurück, wodurch sich auch die hohen Gestehungskosten bzw. hohen Vergütungssätze begründen. Der Tarif von 8 Rp./kWh ergibt sich aus dem Durchschnitt all dieser Verträge zuzüglich eigens zugekaufter Solar-Zertifikate am Markt um den Absatz zu decken und beinhaltet bis anhin nur einen geringen Aufschlag für interne Verwaltungskosten aber keinen Gewinnaufschlag.

Wir sind überzeugt, dass Sonnenenergie für alle da sein sollte. Das bisherige Produkt Naturstrom solar zur Förderung von Solaranlagen durch die Solarstrombörse gibt es nur noch für bestehende Kunden. Wir entwickeln aktuell das Solarstromprodukt der Zukunft. Mehr dazu lesen Sie bald auf unserem Blog!

Als Standardprodukt erhalten alle unsere Kundinnen und Kunden EKZ Mixstrom: Das ist erneuerbare Energie, hauptsächlich Wasserkraft. Mit EKZ Naturstrom haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihren Strom für einen geringen Aufpreis ökologisch aufzuwerten. Das Gütesiegel «naturmade», hinter dem Umweltorganisatio-nen wie WWF und Pro Natura stehen, garantiert die Qualität der Stromproduktion. Mit dem Ausbau an erneuerbarer Energie gibt es glücklicherweise immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht nur Strom von EKZ beziehen, sondern diesen auch produzieren. Für den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, erhalten sie eine Rückliefervergütung – also für den überschüssigen Strom, den sie ins Netz zurückspeisen. Und wenn sie ihre Solaranlage beglaubigen lassen, können die Produzentinnen und Produzenten zusätzlich Herkunftsnachweise (HKN) erhalten und diese verkaufen. Als HKN bezeichnet man ein Zertifikat, das die Herkunft des Stroms und die ökologische Qualität – z.B. Solarstrom oder Strom aus Wasserkraft – belegt.

Gemäss Energiegesetz orientiert sich die Rückliefervergütung an den vermiedenen Beschaffungskosten eines Netzbetreibers für gleichwertige Energie. Die Regulierungsbehörde ElCom definiert, dass unter gleichwertiger Energie Graustrom – also der rein physikalische Strom ohne HKN – zu verstehen ist. Auf Basis der gesetzlich festgelegten Berechnungsgrundlagen liegt dieser bei EKZ derzeit bei 5.6 Rp./kWh. Für die HKN aus Sonnenenergie bezahlt EKZ derzeit einen Preis von 2 Rp./kWh, was deutlich höher als der derzeitige Marktwert für einen HKN aus Schweizer Solaranlagen von rund 1.5 Rp./kWh ist. Allerdings handelt es sich dabei in der Regel nicht um naturmade zertifizierte Anlagen. In Summe ergibt sich somit eine Vergütung für Energie aus Rücklieferanlagen bei EKZ, die dem Bezugstarif «Mixstrom» entspricht.

Der Rückliefertarif von 5.6 Rp./kWh (unabhängig davon ob mit Aufschlag von 2 Rp./kWh oder nicht) steht in keiner Weise in Zusammenhang mit dem Aufpreis für Solarstrom von 8 Rp./kWh, den bestehende Kundinnen und Kunden bei EKZ für naturmade Solar bezahlen. Der Aufpreis von 8 Rp./kWh für Sonnenstrom begründet sich auf beste-henden Verträgen mit einer überschaubaren Anzahl von Produzenten, bei denen EKZ die HKN übernommen hat. Diese Anlagen sind naturmade star zertifiziert. Diese überwiegend langfristigen Verträge sind teilweise über unsere Ökostrombörse entstanden, welche das Ziel verfolgte, Solarstrom-Pioniere zu fördern bzw. einen Absatz für deren Herkunftsnachweise zu schaffen. Die Vertragsabschlüsse liegen grösstenteils schon viele Jahre zurück, wodurch sich auch die hohen Gestehungskosten bzw. hohen Vergütungssätze begründen. Der Tarif von 8 Rp./kWh ergibt sich aus dem Durchschnitt all dieser Verträge zuzüglich eigens zugekaufter Solar-Zertifikate am Markt um den Absatz zu decken und beinhaltet bis anhin nur einen geringen Aufschlag für interne Verwaltungskosten aber keinen Gewinnaufschlag.

Wir sind überzeugt, dass Sonnenenergie für alle da sein sollte. Das bisherige Produkt Naturstrom solar zur Förderung von Solaranlagen durch die Solarstrombörse gibt es nur noch für bestehende Kunden. Wir entwickeln aktuell das Solarstromprodukt der Zukunft. Mehr dazu lesen Sie bald auf unserem Blog!