Worum geht es eigentlich beim Mantelerlass?

Diskussionen über die Schweizer Stromversorgungssicherheit oder die Energiewende drehen sich aktuell oft um einen Begriff: den Mantelerlass. Wir erklären, worum es dabei eigentlich geht.

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Foto: EKZ

«EKZ unterstützt das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung.
Ohne Mantelerlass gefährden wir den Zubau der Stromproduktion im Inland und die künftige Versorgungssicherheit.», Urs Rengel CEO EKZ.

«EKZ unterstützt das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung.
Ohne Mantelerlass gefährden wir den Zubau der Stromproduktion im Inland und die künftige Versorgungssicherheit.», Urs Rengel CEO EKZ.

Das Wichtigste in Kürze

Gut zu wissen:

  • Mit der Verabschiedung des Mantelerlasses (in der Herbstsession 2023) will das Parlament einen schnellen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz und die Zielerreichung der Energiestrategie 2050 vorantreiben.
  • Der Mantelerlass gibt ambitionierte Zielsetzungen für den Ausbau vor. Er definiert Massnahmen, dank denen neue Infrastruktur zur Energieversorgung einfacher bewilligt werden könnte.

Gut zu wissen:

  • Mit der Verabschiedung des Mantelerlasses (in der Herbstsession 2023) will das Parlament einen schnellen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz und die Zielerreichung der Energiestrategie 2050 vorantreiben.
  • Der Mantelerlass gibt ambitionierte Zielsetzungen für den Ausbau vor. Er definiert Massnahmen, dank denen neue Infrastruktur zur Energieversorgung einfacher bewilligt werden könnte.

Der Begriff Mantelerlass ist ein Synonym für das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Ein Gesetz, das verschiedene Massnahmen zur Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien vorsieht. Es soll die Weichen für einen zügigeren Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 stellen.

Der Begriff Mantelerlass ist ein Synonym für das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Ein Gesetz, das verschiedene Massnahmen zur Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien vorsieht. Es soll die Weichen für einen zügigeren Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 stellen.

Steigender Bedarf nach erneuerbarem Strom

Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz ist eines der dringlichsten Anliegen des Bundesrats. Insbesondere jene in den Wintermonaten hat oberste Priorität. Die Schweiz will den Mobilitätssektor, die Wärmeversorgung und die Industrie elektrifizieren und dadurch die Treibhausgasemmissionen bis 2050 auf Netto-Null reduzieren. Der Strombedarf wird daher in den kommenden Jahren stark ansteigen. Hinzu kommt, dass der von den vier Kernkraftwerken in der Schweiz produzierte Strom aufgrund des 2017 beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie über die kommenden Jahrzehnte vollständig ersetzt werden muss. Gemäss der Studie Energiezukunft 2050 des Verbands Schweizer Elektriziätsunternehmen (VSE) in Zusammenarbeit mit der Empa entsteht dadurch insgesamt eine Stromlücke in der Grössenordnung von mindestens 37 TWh pro Jahr. Um drohende Strommangellagen zu verhindern, will der Bundesrat erneuerbare Energien in der Schweiz massiv ausbauen. Diesem Ziel sollen die im Mantelerlass definierten Massnahmen dienen.

Steigender Bedarf nach erneuerbarem Strom

Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz ist eines der dringlichsten Anliegen des Bundesrats. Insbesondere jene in den Wintermonaten hat oberste Priorität. Die Schweiz will den Mobilitätssektor, die Wärmeversorgung und die Industrie elektrifizieren und dadurch die Treibhausgasemmissionen bis 2050 auf Netto-Null reduzieren. Der Strombedarf wird daher in den kommenden Jahren stark ansteigen. Hinzu kommt, dass der von den vier Kernkraftwerken in der Schweiz produzierte Strom aufgrund des 2017 beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie über die kommenden Jahrzehnte vollständig ersetzt werden muss. Gemäss der Studie Energiezukunft 2050 des Verbands Schweizer Elektriziätsunternehmen (VSE) in Zusammenarbeit mit der Empa entsteht dadurch insgesamt eine Stromlücke in der Grössenordnung von mindestens 37 TWh pro Jahr. Um drohende Strommangellagen zu verhindern, will der Bundesrat erneuerbare Energien in der Schweiz massiv ausbauen. Diesem Ziel sollen die im Mantelerlass definierten Massnahmen dienen.

Mehr erneuerbarer Strom im Winter

Der Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE) erkennt im Mantelerlass wesentliche Fortschritte und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen der Stromversorgung, darunter:

  • Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen 35 TWh bis 2035 und 45 TWh bis 2050 liefern. Die Wasserkraft soll ihre Produktion auf 37,9 TWh im Jahr 2035 und auf 39,2 TWh im Jahr 2050 steigern.
  • Bis 2040 soll die Winterstromproduktion aus den Erneuerbaren um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft sein müssen. 
  • Für Produktionsanlagen ab einer bestimmten Grösse gilt nationales Interesse. Ihre Realisierung wird lokalen, regionalen oder kantonalen Interessen vorangestellt.
  • Verbesserung der Bewilligungsfähigkeit: Anlagen ausserhalb der Bauzone erhalten bessere Rahmenbedingungen. Das erhöhe die Chancen, dass z.B. Photovoltaik- oder Biomasseanlagen im Landwirtschaftsgebiet eher bewilligt werden.
  • Förderinstrumente werden um eine gleitende Marktprämie für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgeweitet
  • Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 5 Prozent und bis 2050 um 13 Prozent gegenüber dem Jahr 2000 gesenkt werden. Zudem will man den Stromverbrauch im Sinne der Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten um 2 TWh reduzieren.

Mehr erneuerbarer Strom im Winter

Der Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE) erkennt im Mantelerlass wesentliche Fortschritte und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen der Stromversorgung, darunter:

  • Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen 35 TWh bis 2035 und 45 TWh bis 2050 liefern. Die Wasserkraft soll ihre Produktion auf 37,9 TWh im Jahr 2035 und auf 39,2 TWh im Jahr 2050 steigern.
  • Bis 2040 soll die Winterstromproduktion aus den Erneuerbaren um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft sein müssen. 
  • Für Produktionsanlagen ab einer bestimmten Grösse gilt nationales Interesse. Ihre Realisierung wird lokalen, regionalen oder kantonalen Interessen vorangestellt.
  • Verbesserung der Bewilligungsfähigkeit: Anlagen ausserhalb der Bauzone erhalten bessere Rahmenbedingungen. Das erhöhe die Chancen, dass z.B. Photovoltaik- oder Biomasseanlagen im Landwirtschaftsgebiet eher bewilligt werden.
  • Förderinstrumente werden um eine gleitende Marktprämie für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgeweitet
  • Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 5 Prozent und bis 2050 um 13 Prozent gegenüber dem Jahr 2000 gesenkt werden. Zudem will man den Stromverbrauch im Sinne der Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten um 2 TWh reduzieren.

Beschleunigungsvorlage ergänzt den Mantelerlass

Mit der Beschleunigungsvorlage möchte der Bundesrat Verfahren für die Bewilligung von erneuerbaren Energieprojekten beschleunigen. Für Wind- und Solarkraftwerke von nationalem Interesse wäre neu ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren vorgesehen. So könnten für ein Projekt sämtliche Bewilligungen in einem einzigen Verfahren innerhalb von sechs Monaten eingeholt werden. So will der Bundesrat vermeiden, dass die Bewilligung in mehrere Etappen jeweils bis vor Bundesgericht angefochten werden kann.

Zusätzlich würden die Kantone in ihren Richtplänen geeignete Gebiete für Wind und Photovoltaik bzw. Gewässerstrecken für Wasserkraftanlagen definieren. In solchen Gebieten entfielen dann sonst notwendige Formalitäten in Bezug auf den Richtplan. 

Auch bezüglich Stromübertragungsnetzen möchte der Bundesrat Tempo machen und dafür sorgen, dass die Weiterentwicklung der Stromnetze im Gleichschritt mit dem Produktionsausbau erfolgt. Andernfalls befürchtet man, dass eine neue Produktionsanlage nicht in Betrieb gehen kann, weil die Netzkapazitäten fehlen.

Beschleunigungsvorlage ergänzt den Mantelerlass

Mit der Beschleunigungsvorlage möchte der Bundesrat Verfahren für die Bewilligung von erneuerbaren Energieprojekten beschleunigen. Für Wind- und Solarkraftwerke von nationalem Interesse wäre neu ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren vorgesehen. So könnten für ein Projekt sämtliche Bewilligungen in einem einzigen Verfahren innerhalb von sechs Monaten eingeholt werden. So will der Bundesrat vermeiden, dass die Bewilligung in mehrere Etappen jeweils bis vor Bundesgericht angefochten werden kann.

Zusätzlich würden die Kantone in ihren Richtplänen geeignete Gebiete für Wind und Photovoltaik bzw. Gewässerstrecken für Wasserkraftanlagen definieren. In solchen Gebieten entfielen dann sonst notwendige Formalitäten in Bezug auf den Richtplan. 

Auch bezüglich Stromübertragungsnetzen möchte der Bundesrat Tempo machen und dafür sorgen, dass die Weiterentwicklung der Stromnetze im Gleichschritt mit dem Produktionsausbau erfolgt. Andernfalls befürchtet man, dass eine neue Produktionsanlage nicht in Betrieb gehen kann, weil die Netzkapazitäten fehlen.

Der Mantelerlass kommt vor das Volk?

Im Oktober 2023 lancierte ein neu gegründetes Bündnis eine Unterschriftensammlung für ein Referendum gegen die Gesetzesvorlage über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Umwelt- und Landschaftsschutzverbände erkennen im Mantelerlass, trotz positiver Elemente, eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt. Das Referendumskomitee konnte fristgerecht 63'277 gültige Unterschriften sammeln. Das Schweizer Stimmvolk wird somit am 9. Juni 2024 über die Gesetzesvorlage abstimmen.

Der Mantelerlass kommt vor das Volk?

Im Oktober 2023 lancierte ein neu gegründetes Bündnis eine Unterschriftensammlung für ein Referendum gegen die Gesetzesvorlage über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Umwelt- und Landschaftsschutzverbände erkennen im Mantelerlass, trotz positiver Elemente, eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt. Das Referendumskomitee konnte fristgerecht 63'277 gültige Unterschriften sammeln. Das Schweizer Stimmvolk wird somit am 9. Juni 2024 über die Gesetzesvorlage abstimmen.

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