Wie viel Strom effektiv kostet, hängt von vier Komponenten ab:
1. Gestehungskosten (Energiepreis)
Strom muss wie jedes andere Gut produziert werden und dies geschieht entweder in Kraftwerken von Stromanbietern oder in Eigenproduktion wie beispielsweise durch Sonnenkollektoren auf dem eigenen Dach. Je nachdem wie dieser Strom produziert wird, entstehen unterschiedliche Kosten.
2. Preis für die Netznutzung
Voraussetzung für eine lückenlose Stromversorgung aller Haushalte und Betriebe ist ein funktionierendes Stromnetz. Um dieses langfristig funktionstüchtig zu halten, sind stetig wiederkehrende Investitionen in Bau, Unterhalt und Betrieb nötig. Diese Kosten werden als Netznutzungskosten ausgewiesen und von den am Stromnetz angeschlossenen Endverbrauchern mitgetragen.
3. Kommunale Abgaben
Zusätzlich zu den Gestehungs- und Netzkosten kommen kantonale und kommunale Abgabenregelungen dazu. Beispiele sind Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.
4. Bundesstaatliche Abgaben
Diese Abgaben umfassen die Förderung erneuerbarer Energien (z.B. KEV) sowie die ökologische Sanierung der Wasserkraft. Im Jahr 2018 beträgt die Abgabe 2.3 Rp. pro Kilowattstunde (kWh) und entspricht dem gesetzlichen Höchstbetrag. Die Abgabe bleibt solange auf dieser Höhe, bis der Mittelbedarf infolge des Auslaufens der Förderinstrumente abnimmt; danach legt der Bundesrat die Höhe wieder bedarfsgerecht fest.
Wie viel Strom effektiv kostet, hängt von vier Komponenten ab:
1. Gestehungskosten (Energiepreis)
Strom muss wie jedes andere Gut produziert werden und dies geschieht entweder in Kraftwerken von Stromanbietern oder in Eigenproduktion wie beispielsweise durch Sonnenkollektoren auf dem eigenen Dach. Je nachdem wie dieser Strom produziert wird, entstehen unterschiedliche Kosten.
2. Preis für die Netznutzung
Voraussetzung für eine lückenlose Stromversorgung aller Haushalte und Betriebe ist ein funktionierendes Stromnetz. Um dieses langfristig funktionstüchtig zu halten, sind stetig wiederkehrende Investitionen in Bau, Unterhalt und Betrieb nötig. Diese Kosten werden als Netznutzungskosten ausgewiesen und von den am Stromnetz angeschlossenen Endverbrauchern mitgetragen.
3. Kommunale Abgaben
Zusätzlich zu den Gestehungs- und Netzkosten kommen kantonale und kommunale Abgabenregelungen dazu. Beispiele sind Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.
4. Bundesstaatliche Abgaben
Diese Abgaben umfassen die Förderung erneuerbarer Energien (z.B. KEV) sowie die ökologische Sanierung der Wasserkraft. Im Jahr 2018 beträgt die Abgabe 2.3 Rp. pro Kilowattstunde (kWh) und entspricht dem gesetzlichen Höchstbetrag. Die Abgabe bleibt solange auf dieser Höhe, bis der Mittelbedarf infolge des Auslaufens der Förderinstrumente abnimmt; danach legt der Bundesrat die Höhe wieder bedarfsgerecht fest.