Der Eigenmietwert, ein fiktives Einkommen aus der Eigennutzung einer Liegenschaft, wurde lange diskutiert. Die Steuer sollte den Unterschied zwischen Mietern und Eigentümern ausgleichen. Im Gegenzug konnten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer Unterhaltskosten sowie Investitionen in energetische Massnahmen wie Wärmedämmung, neue Fenster oder eine Wärmepumpe steuerlich abziehen.
Wer in näherer Zukunft eine Sanierung oder eine neue Energielösung plant, sollte sorgfältig prüfen, ob er diese Investitionen noch unter den heutigen, steuerlich vorteilhaften Bedingungen umsetzen kann
Mit der Reform fallen ab 2029 aller Voraussicht nach beide Seiten weg: kein Eigenmietwert mehr, aber auch keine Abzüge mehr für Liegenschaftsunterhalt und Energiesparmassnahmen bei der direkten Bundessteuer.
Einzig wer erstmals in der Schweiz Wohneigentum erwirbt, profitiert künftig von einem zeitlich und in der Höhe begrenzten Abzug für Schuldzinsen. Ob der Abzug bei den kantonalen Steuern ab 2029 weiterhin geltend gemacht werden kann, ist Gegenstand aktueller politischer Diskussionen.











