Die aktuellen EKZ-Tarife finden Sie auf unseren Tarif-Übersichtsseiten:
Privatkunden
Geschäftskunden
Geschäftskunden ab 100 MWh
Rückliefertarife
Entdecken Sie hier Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihre Stromrechnung, den Strombezug und die Tarife im Jahr 2026.
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Rückliefertarife
Im Jahr 2026 sinken die Stromkosten für einen durchschnittlichen EKZ-Haushalt um rund 90 Franken pro Jahr. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt wird ein Haushalt mit drei Personen angesehen, der jährlich 2'500 kWh Strom verbraucht.
Die individuelle Tarifreduktion hängt stark von Ihrem persönlichen Stromverbrauch ab. Wir haben anhand Ihres Verbrauchs eine Schätzung Ihrer Stromkosten für das Jahr 2026 erstellt. Diese können Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto unter myekz.ch/kostenprognose einsehen. Eine Anleitung hierzu finden Sie hier.
Ja, die Tarifsenkung gilt ab 1. Januar 2026 für alle Privatkundinnen und Privatkunden (Energie Erneuerbar + Netz 400F) im gesamten EKZ-Gebiet. Die tatsächliche Ersparnis hängt jedoch von Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten ab. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde führt zu einer geringeren Kostenbelastung für Ihren Haushalt.
Wie sich die Tarifänderung konkret auf Ihre Stromrechnung im Jahr 2026 auswirkt, können Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto einsehen.
Im Jahr 2026 bezahlt ein durchschnittlicher EKZ-Haushalt 699 Franken inkl. MWST. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt gilt ein Dreipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2'500 kWh.
Der Hauptgrund für die Preissenkung sind die gesunkenen Energiebeschaffungskosten. EKZ kauft den Strom über einen Zeitraum von zwei Jahren ein, beginnend etwa 2,5 Jahre vor dem Lieferbeginn. Für den Tarif 2026 wurde der Strom von Mai 2023 bis April 2025 eingekauft. In diesem Zeitraum sind die Energiemarktpreise im Vergleich zur Beschaffungsperiode für das aktuelle Lieferjahr leicht gesunken und sorgen nun für eine Senkung des Strompreises.
Der Tarif für Wärmeanwendungen (EKZ Netz 400WP) ist günstiger, weil er einen separaten Zähler bedingt, der zeitlich durch EKZ unterbrechbar. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Netzbelastung zu steuern, wodurch Netzverstärkungen, wie das Verlegen grösserer Leitungen, vermieden werden können. Dadurch können die Netzkosten niedrig gehalten werden, was zu einem kostengünstigeren Tarif führt und eine kosteneffiziente Nutzung des Netzes fördert.
In den meisten Fällen lohnt es sich nicht, den Verbrauch der Wärmepumpe separat über den Tarif EKZ Netz 400WP abzurechnen.
Eine durchschnittliche Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus verbraucht jährlich zwischen 5'200 kWh und 7'200 kWh. Der günstigere Tarif wird 2026 erst ab einem Jahresverbrauch der Wärmepumpe von über 9'200 kWh finanziell interessant. Ab diesem Punkt übersteigt die Einsparung durch den EKZ Netz 400WP Tarif die Grundgebühr, die Sie für den zusätzlichen Tarif zahlen.
Falls Sie eine Photovoltaikanlage besitzen oder in naher Zukunft planen, lohnt es sich ebenfalls nicht den Verbrauch Ihrer Wärmepumpe separat abzurechnen. Es ist finanziell sinnvoller, nur einen Stromzähler zu haben, damit sowohl Ihre Wärmepumpe als auch Ihr Haushalt vom selbstproduzierten Strom profitieren und Ihr Eigenverbrauch erhöht wird.
Der Tarif EKZ Netz 400WP wird für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung über 4 kW (z. B. Leistung des Kompressors der Wärmepumpe > 4 kW) empfohlen. Informationen zur Leistung Ihrer Wärmepumpe finden Sie in der entsprechenden Gebrauchsanweisung. Wenn Sie den genauen Verbrauch Ihrer Wärmepumpe wissen möchten, wenden Sie sich bitte an den Installateur Ihrer Wärmepumpe.
Um den Tarif EKZ Netz 400WP nutzen zu können, benötigen Sie einen zusätzlichen Stromzähler, der von EKZ installiert wird. Die Kosten für die erforderlichen Installationsänderungen (z. B. Vorbereitung im Zählertableau) tragen Sie, während EKZ die Kosten für die Montage des Zählers übernimmt. Voraussetzung für die Anwendung dieses Tarifs ist, dass EKZ die Wärmepumpe gemäss den Tarifbestimmungen steuert.
Der Tarif 400ST ist höher, weil bei diesem keine netzdienliche Steuerung Ihrer Geräte mehr erfolgt. Im Tarif 400F profitieren Sie vom günstigeren Preis, da EKZ Ihre flexiblen Verbraucher wie Boiler oder Wärmepumpen zur Netzstabilisierung steuern kann.
Einen Wechsel zwischen den Tarifen können Sie einfach im Kundenportal myEKZ beantragen.
Die Preise für das Upgrade auf Naturstrom bleiben im 2026 gleich.
Eine Übersicht aller Strompreise finden Sie auf der ElCom-Homepage. Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich.
Die aktuellen Tarife der EKZ Einsiedeln AG finden Sie auf unseren Tarif-Übersichtsseiten:
Geschäftskunden EKZ Einsiedeln
Der Produktname EKZ Energie Erneuerbar ersetzt ab 2026 den bisherigen Namen EKZ Mixstrom. Am Strommix selbst ändert sich nichts: Schon bisher liefert EKZ 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, überwiegend aus Wasserkraft. Mit dem neuen Namen wird dieser Anspruch nun noch klarer und transparenter hervorgehoben.
Der Strompreis setzt sich 2026 aus vier Hauptbestandteilen zusammen: Energielieferung, Netznutzung, Messung sowie Zuschlägen und Abgaben. Die Messung wird neu separat ausgewiesen, während sie bisher Teil der Netznutzung war. Bei den Zuschlägen und Abgaben kommen ab 2026 zusätzlich die sogenannten solidarisierten Kosten hinzu.
Neu gilt bei der Energielieferung ein Einheitstarif mit saisonaler Differenzierung: Der Preis bleibt tagsüber gleich, verändert sich aber je nach Quartal.
Beim Einheitstarif bleibt der Strompreis den ganzen Tag über gleich, es gibt keinen Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif. Bei den Netznutzungsprodukten wurde der Einheitstarif bereits 2024 eingeführt. Ab 2026 gilt er nun auch für die Energielieferung. Zusätzlich gibt es eine saisonale Differenzierung: In Quartalen mit viel Solarstrom sind die Preise niedriger als in den übrigen Quartalen.
Die Einteilung in Hoch- und Niedertarif passt nicht mehr zu den heutigen Verbrauchs- und Beschaffungskosten. Das Stromnetz ist inzwischen rund um die Uhr ähnlich belastet. Mit dem neuen Einheitstarif wird verhindert, dass viele Geräte gleichzeitig genau beim Wechsel von Hoch- auf Niedertarif eingeschaltet werden. So lassen sich Spitzenlasten vermeiden und die bestehende Netzinfrastruktur effizienter nutzen.
Zudem haben sich die Preisunterschiede im Tagesverlauf stark verringert, weil heute viel Solarstrom tagsüber ins Netz fliesst. Stattdessen schwanken die Preise stärker zwischen den Jahreszeiten: In sonnigen Monaten sind sie günstiger als in den sonenenarmen.
Die Unterscheidung in Hoch- und Niedertarif entfällt ab 2026, weil dieses Modell heute nicht mehr zeitgemäss ist. Stattdessen gibt es einen Einheitstarif, der sich quartalsweise verändert.
Die Tarife orientieren sich nun stärker an den Marktbedingungen: In den Frühlings- und Sommermonaten sorgt die hohe Solarstromproduktion für tiefere Tarife, während im Herbst und Winter weniger Sonnenstrom verfügbar ist und die Nachfrage, zum Beispiel fürs Heizen, steigt. So profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Preisen in den sonnenreichen Quartalen, während in den verbrauchsintensiven kalten Monaten die höheren Kosten fair abgebildet werden.
Die Quartalstarife sind folgendermassen aufgeteilt:
Jan.–März: 1. Januar bis 31. März
Apr.–Juni: 1. April bis 30. Juni
Juli–Sept.:1. Juli bis 30. September
Okt.–Dez.:1. Oktober bis 31. Dezember
Nein, das ist nicht möglich. In der Schweiz sind die Tarife der Grundversorgung reguliert und werden nach gesetzlichen Vorgaben kalkuliert. Dabei gilt die sogenannte Cost-Plus-Methode: Die Energieversorger dürfen jene Kosten vollständig in die Tarife einrechnen, die ihnen durch den Betrieb ihres Stromnetzes und durch die Beschaffung der Energie entstanden sind. Die Höhe der Tarife hat nur einen marginalen Einfluss auf den Gewinn der EKZ.
Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Hochtarif | Montag - Freitag | 07:00 - 20:00 Uhr |
---|---|---|
Niedertarif | übrige Zeiten |
Ab 2026 werden Hoch- und Niedertarif durch einen Einheitstarif mit quartalsweiser Unterscheidung abgelöst.
In der Regel erhalten unsere Kundinnen und Kunden vierteljährlich ihre Stromrechnung. Eine Ausnahme besteht für Haushalte, deren Jahresverbrauch 16'000 kWh übersteigt. Diese erhalten eine monatliche Rechnunge.
Die Höhe der Akontorechnung wird anhand Ihres Jahresverbrauchs berechnet. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie einen Smart Meter haben. Bei einem Smart Meter wird eine definitive Abrechnung quartalsweise (in wenigen Fällen monatlich) verschickt.
Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
Weitere Informationen zu den Zahlungsarten
Der Hauptgrund für Ihre höhere Stromrechnung im Winter ist der erhöhte Stromverbrauch während der kalten Monate. Kundinnen und Kunden mit Smart Metern erhalten eine präzise Abrechnung ihres Verbrauchs. Typischerweise fällt die erste Stromrechnung des Jahres höher aus als die folgenden, da im Winter mehr Strom für Beleuchtung, Heizung und andere Zwecke benötigt wird.
Diese Übersicht hilft Ihnen zu erkennen, ob Ihr Haushalt im Vergleich zu anderen zu viel Strom verbraucht. Bei Bedarf bieten unsere Ratgeber Tipps, um Ihren Stromverbrauch zu reduzieren.
Bei spezifischen Fragen können sie sich an unseren Kundendienst wenden.
Es kann vorkommen, dass man eine Rechnung einmal vergisst. Falls Sie eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen, senden wir Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie auch diese nicht innerhalb der angegebenen Frist begleichen, erhalten Sie eine Mahnung. Die Mahngebühr beträgt 15 Franken.
Um künftig keine Rechnungen zu verpassen, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu eBill. Mit eBill können Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking empfangen, überprüfen und bezahlen.
Falls Sie aus finanziellen Gründen Ihre Rechnung nicht begleichen können, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. Im Kundenportal myEKZ können Sie eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen. Um Mahngebühren zu vermeiden, loggen Sie sich bitte rechtzeitig in das Portal ein und klicken auf den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» finden Sie eine Auflistung all Ihrer Rechnungen und können für diejenige, die Sie nicht sofort begleichen können, eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen.
Sind Sie noch nicht im myEKZ-Portal registriert? Hier finden Sie eine Anleitung, die Ihnen bei der Registrierung hilft.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Rechnungen über 100 Franken können in zwei oder drei Raten beglichen werden. Melden Sie sich hierfür bitte im Kundenportal myEKZ an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie einen Ratenplan erstellen.
Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine Ratenvereinbarung nicht möglich ist:
Falls Sie noch nicht im myEKZ-Portal registriert sind, finden Sie hier eine Anleitung zur Registrierung.
Ja, grundsätzlich ist eine Fristverlängerung für Ihre Rechnung möglich. Für Rechnungen über 50 Franken können Sie die Zahlungsfrist verlängern. Die neue Frist kann maximal bis zum letzten Kalendertag des Folgemonats erstreckt werden. Zum Beispiel: Ist der Stichtag der 14.01.2024, kann die Fälligkeit maximal bis zum 29.02.2024 verlängert werden.
Melden Sie sich hierfür bitte im Kundenportal myEKZ an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Falls Sie noch keinen myEKZ-Account haben, finden Sie hier eine Anleitung zur Registrierung.
In diesen Fällen eine Fristverlängerung nicht möglich:
Schon kleine Verhaltensänderungen helfen Ihnen, Strom zu sparen. Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie mit drei einfachen Tipps sofort starten können und was Sie bei Ihren langfristigen Investitionen beachten sollten.
Am meisten Strom benötigen Geräte, die Wärme oder Kälte erzeugen, zum Beispiel Heizöfeli, Backofen, Tumbler (Trockner), Waschmaschinen, Tiefkühlgeräte, Klimaanlagen, oder sonstige Geräte, die permanent laufen.
Beispiel: Wasserbettheizung ca. 1000 kWh, Aquarium mit 300lt ca. 500 kWh (ungefährer Jahresverbrauch).
Unser Standardprodukt Mixstrom (ab 2026 neuer Name: Energie Erneuerbar) stammt aus 100 % erneuerbarer Energie, mehrheitlich aus Wasserkraft. Mehr Informationen finden Sie in der Stromkennzeichnung.
Rund zwei Drittel aller Stromunterbrüche sind geplant, um Bau- oder Sanierungsarbeiten zu ermöglichen. Dies teilen wir den betroffenen Kunden rechtzeitig mit.
Die Gründe für die übrigen Stromunterbrüche sind vielfältig:
Egal, was die Ursache ist. Kommt es zu einem unerwarteten Stromausfall, sind unsere Mitarbeitenden schnell zur Stelle.
Mit einer Verfügbarkeit von 99,997 % ist unser Versorgungsnetz in der Schweiz und auch international eines der zuverlässigsten. Was ist zu tun, wenn aber dennoch einmal der Strom ausbleibt?
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr
Telefon: 058 359 55 22